09.10.2012 - 9.1 Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers

SBZ Südstadt/Biestow gGmbH für die Maßnahme „Stadtteil- und Begegnungszentrum Südstadt/Biestow" gemäß den §§ 1,11 bis 14, 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2012 - 31.12.2012.

 

Der durch den Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock Nr. 2012/BV 3225 vom 27.03.2012 gefasste  Beschluss, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde, wird damit aufgehoben.

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

4

 

Abgelehnt