12.09.2012 - 6.3 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Datum:
- Mi., 12.09.2012
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Frau Schabehorn geht bei ihren Ausführungen auf folgende Details ein.
- z. Zt. befinden sich überwiegend nicht nutzbare gewerbliche Brachflächen in diesem Bereich
- Bebauungsplan soll an das Gewerbegebiet Fischereihafen angepasst werden
- Verlängerung der Kaikante bis zur Marina Koch
- Ansiedlung neuer Firmen sowie Erweiterung der bestehenden Firmen
- Lärm u. Staubschutz für diesen Bereich wird geprüft
- südliche Grenze Richtung Warnow soll als öffentl. Grünraum geschaffen und als öffentlicher Wanderweg integriert wird.
- Erschließung erfolgt über Carl-Hopp- Str. und Fischereihafen
Herr Siems erfragt, ob ein Anschluss an die Bahngleise erfolgt?
- nicht geplant
Im Ergebnis der Diskussion zeigt der OBR sich nicht zufrieden mit den Ausführungen, Erläuterungen und äußert massive Bedenken u. a. zu folgenden Punkten:
- Ansiedlung von flächenintensiven Gewerben
Gefahr für erhöhtes Verkehrsaufkommen durch den Ortsteil, es fehlt eine Gesamtbetrachtung mit Auswirkungen der B-planänderung „Werftdreieck“ und der dortigen Ansiedlung - Der geplante Ufer-Rad-Wanderweg wird seine Wirkung verfehlen, da er nicht direkt an der Warnow verläuft.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
1. Für das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet am südlichen Ende des Fischereihafens bis zum Klärwerk Bramow, zwischen Warnow und Carl-Hopp-Straße soll der Bebauungsplan 10.GE.139 Gewerbegebiet „Ehemaliger Schlachthof" aufgestellt werden.
Das Gebiet wird begrenzt:
im Norden: Fischereihafen, Straße „Alter Hafen Süd"
im Osten: Uferbereich der Warnow
im Süden: Carl-Hopp-Straße, Klärwerk Bramow
im Westen: Am Fischereihafen, Schlachthofstraße
Der als Anlage 1 beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:
- städtebauliche Neuordnung, Erschließung und Aufwertung einer
Industriebrache, auch mit der Einbeziehung des Uferbereiches durch
Schaffung möglicher Kaianlagen
- Ausweisung gewerblicher Bauflächen für die Erweiterung bereits ansässiger
Unternehmen und Ansiedlungsmöglichkeiten u. a. für flächenintensive
Unternehmen
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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80,7 kB
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