12.09.2012 - 6.3 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Frau Schabehorn geht bei ihren Ausführungen auf folgende Details ein.

-              z. Zt. befinden sich überwiegend nicht nutzbare gewerbliche Brachflächen in diesem Bereich

-              Bebauungsplan soll an das Gewerbegebiet Fischereihafen angepasst werden

-              Verlängerung der Kaikante bis zur Marina Koch

-              Ansiedlung neuer Firmen sowie Erweiterung der bestehenden Firmen

-              Lärm u. Staubschutz für diesen Bereich wird geprüft

-              südliche Grenze Richtung Warnow soll als öffentl. Grünraum geschaffen und als öffentlicher Wanderweg integriert wird.

-              Erschließung erfolgt über Carl-Hopp- Str. und Fischereihafen

 

Herr Siems erfragt, ob ein Anschluss an die Bahngleise erfolgt?

-              nicht geplant

 

Im Ergebnis der Diskussion zeigt der OBR sich nicht zufrieden mit den Ausführungen, Erläuterungen und äußert massive Bedenken u. a. zu folgenden Punkten:

 

  • Ansiedlung von flächenintensiven Gewerben
    Gefahr für erhöhtes Verkehrsaufkommen durch den Ortsteil, es fehlt eine Gesamtbetrachtung mit Auswirkungen der B-planänderung „Werftdreieck“ und der dortigen Ansiedlung
  • Der geplante Ufer-Rad-Wanderweg wird seine Wirkung verfehlen, da er nicht direkt an der Warnow verläuft.

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

1.              Für das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet am südlichen Ende des Fischereihafens bis zum Klärwerk Bramow, zwischen Warnow und Carl-Hopp-Straße soll der Bebauungsplan 10.GE.139 Gewerbegebiet „Ehemaliger Schlachthof" aufgestellt werden.

 

Das Gebiet wird begrenzt:

 

im Norden:               Fischereihafen, Straße „Alter Hafen Süd"

im Osten:              Uferbereich der Warnow

im Süden:              Carl-Hopp-Straße, Klärwerk Bramow

im Westen:              Am Fischereihafen, Schlachthofstraße

 

 

Der als Anlage 1 beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

2.              Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die                    Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:

 

           - städtebauliche Neuordnung, Erschließung und Aufwertung einer 

             Industriebrache, auch mit der Einbeziehung des Uferbereiches durch

             Schaffung möglicher Kaianlagen

 

- Ausweisung gewerblicher Bauflächen für die Erweiterung bereits ansässiger

  Unternehmen und Ansiedlungsmöglichkeiten u. a. für flächenintensive

  Unternehmen

 

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

2

 

 

 

Dagegen:

4

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

X

 

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Anlagen zur Vorlage