10.07.2012 - 7 Informationen vom Oberbürgermeister, Herrn Meth...

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Wortprotokoll

Herr Prechtel
Mit der Thematik Veranden beschäftigen sich die Verwaltung, die Betroffenen, die Ausschusse und der Ortsbeirat schon mehrere Jahre.

Heute wird es hier keine Lösung geben. Die Fronten haben sich verhärtet.

Die Standpunkte sind betoniert, viele sehen nur noch den gerichtlichen Weg.

Die Fragen bleiben:
Wie kann das Problem gelöst werden?
Was ist als gerechter Bodenrichtwert anzurechnen?

Kaufen ja, aber zu welchem Preis?

Der Ortsbeiratsvorsitzende bittet die Anwesenden, sachliche Standpunke, auch wenn sie nicht die die eigene Meinung, wiedergeben zu akzeptieren und um einen respektvollen Umgang miteinander.

Herr Methling zeigt zunächst die Errungenschaften und Bauvorhaben, sowie die Straßensanierung in Warnemünde auf und geht so zum Thema Veranden über.

Er macht deutlich, das die Stadt bei Ihrer Rechtsauffassung bleibt. Ein Verkauf unter dem Verkehrswert ist nicht möglich, auch ein Verzicht auf die geforderten Nutzungsentgelte ist ausgeschlossen.
Die Stadtverwaltung bezieht sich bei der Festlegung des Preises auf ein Urteil des OLG Rostock von 2009.
2010 wurden drei bis vier exemplarische Gutachten erstellt. Der Bodenrichtwert findet Anwendung. Abschläge vom Bodenrichtwert von 20 - 40% sind möglich.

Herr Methling kündigt an, dass ab 20.07.2012 die betroffenen Verandenbesitzer gerichtliche Mahnbescheide erhalten.

Sollte ein Verandenbesitzer dadurch in eine soziale Schieflage geraten, dass er den Kaufpreis nicht aufbringen kann, gibt es  Möglichkeiten. Die Stadt wird die Zinsen und Zahlungen nach Prüfung auch stunden können. Anträge dazu liegen bisher nicht vor.

Öffentliches Interesse für den Verkauf unter Wert liege nur dann vor, wenn der Kommune daraus wirtschaftliche Vorteile entstehen. Und sei deshalb in diesem Fall schwer geltend zu machen.

Herr Prechtel bedankt sich beim Oberbürgermeister für sein Kommen und bittet um Verständnis für die Position der Gegenseite.
Letztendlich können nur unabhängige Gerichte Klarheit schaffen, die dann von beiden Seiten akzeptiert werden müssen.



Diskussionsbeiträge
Bürgerinitiative, Herr Bach dankt der Bürgerschaft für die beiden Beschlüsse auf der politischen Schiene.

Insgesamt sind 412 Schreiben an Verandenbesitzer ergangen. Der Ton und die Form der Bescheide seien erschreckend.

Herr Bach bittet den Oberbürgermeister den Begriff „öffentliches Interesse“ in Bezug auf die Veranden zu definieren.
Der Verkauf der Tüsche wird hinterfragt, da diese als öffentliche Verkehrsflächen ausgewiesen sind.

Frau Dr. Bachmann
In der Bürgerschaft wurden zwei mehrheitliche Beschlüsse gefasst, dass eine Schlichtung stattfinden soll.

Die Schlichtung wurde durch den Oberbürgermeister abgelehnt und Mahnungen werden trotzdem an die Verandenbesitzer versandt.

Eine Vielzahl der Anwesenden äußern Meinungen und stellen weitere Fragen an den Oberbürgermeister. Diese werden zum Teil beantwortet.