13.06.2012 - 9 Änderung des Beschlusses der Bürgerschaft Nr. 2...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Mi., 13.06.2012
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Tief- und Hafenbauamt
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Frau Hameister informiert darüber dass der Betreff der Vorlage korrigiert wurde
Alt: Änderung des Beschlusses der Bürgerschaft Nr. 2012/BV/3030
Planungsbeschluss für eine verkehrlich-städtebauliche Untersuchung sowie die Straßenplanung für die Verkehrsbaumaßnahme Ulmenmarkt/Ulmenmarkt-Maßmannstraße
Neu: Änderung des Beschlusses der Bürgerschaft Nr. 2012/BV3030
Planungsbeschluss für eine verkehrlich-städtebauliche Untersuchung sowie die Straßenplanung für die Verkehrsbaumaßnahme Ulmenstraße/Ulmenmarkt-Maßmannstraße
Frau Schröder vom Tief-und Hafenbauamt berichtet das 3 Änderungsanträge existieren.
Das Stadtplanungsamt ist in Widerspruch gegangen.
Zur Abstimmung über eine Auftragsvergabe zum Vorhaben Ulmenstraße/Ulmenmarkt/Maßmannstraße hat am 04.05.2012 im Tiefbauamt eine Beratung stattgefunden.
Gegenstand der Abstimmung war eine einvernehmliche Auswahl geeigneter Ingenieurbüros von Stadt-und Freiflächenplanungsbüro zur Vergabe einer städtebaulichen Voruntersuchung für die Vergabe der Straßenplanung nach HOAI entsprechend der von der Bürgerschaft beschlossenen Aufgabenstellung.
Zuvor wurde der OBR noch über einen Änderungsantrag zum Bürgerschaftsbeschluss
Ulmenstraße informiert, der aufgrund der Einwendungen des Stadtplanungsamtes gegen den Beschluss erforderlich war.
Die Auftragsvergabe wird dadurch nicht verzögert. Herr Rüsch forderte die Einbeziehung eines externen Fachbüros für Radverkehrsplanung.
Eine umfangreiche Beteiligung der Bürger im Rahmen der Vorplanung und eine Variantendiskussion sind zu berücksichtigen.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2012/BV/3030 vom 07.03.12 wird wie folgt geändert:
In der Aufgabenstellung (Anlage) wird geändert:
Abschnitt 3:
1. Im ersten Satz wird weitgehend bestandsbezogene" vor dem Wort Erneuerung" eingefügt.
2. Nach Absatz eins wird gestrichen:
Für die Gliederung des Straßenraumes mit einer offeneren Gestaltung werden Vorschläge durch den Planer erwünscht"
3. Im Abschnitt: Ziele der Stadtplanung, Grünordnung und Denkmalpflege
wird eingefügt im Anstrich 1 - Grundrisses und des" vor dem Wort Erscheinungsbildes"
4. wird eingefügt als Anstrich 2 - - Wahrung der Gliederung der jeweiligen
Straßenquerschnitte (Vorgarten - Distanzstreifen - Gehweg - Seitenstreifen
(Bäume/Parker) - Fahrbahn - Seitenstreifen (Bäume/Parker) - Gehweg -
Distanzstreifen - Vorgarten).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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