12.06.2012 - 4.1 Informationen zum Stand der Durchsetzung des Pl...

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Wortprotokoll

Vom Amt 73.00 liegt folgendes Schreiben zum Sachstand „Umsetzung des Maßnahmeplanes Starkniederschläge Sommer 2011 im Wohngebiet Evershagen“ vor.

1. Aufarbeitung der Gründe und Ursachen für die Überschwemmung
Es wurde ein Sachverständigengutachten mit hydrologischen und hydraulischen Untersuchungen für das Einzugsgebiet des Schmarler Baches unter wesentlicher Mitwirkung der betroffenen Anwohner in Evershagen Dorf erarbeitet. Es beinhaltet Niederschlags-Abfluss-Modellierungen und darauf aufbauend wirksame Schutzmaßnahmen für das betroffene Wohngebiet. Daraus abgeleitet wurde ein Maßnahmenplan ,mit kurz- , mittel- und langfristigen Maßnahmen, die mit der Initiative Evershagen Dorf diskutiert und den interessierten Bürgern am 23.04.2012 im Mehrgenerationenhaus vorgestellt wurden.
Bei der Gewässerschau des Wasser- und Bodenverbandes im März 2012 wurden die Hinweise und Forderungen der Anwohner aufgenommen, um sie in den Gewässerunterhaltungsplänen des WBV berücksichtigen zu können. Es fand eine rege Beteiligung statt.
Die Aufarbeitung der Schäden erfolgt in der Arbeitsgruppe „Starkniederschlagsereignisse“.
Die AG wird vom Umweltamt geleitet. In ihr sind neben den Vertretern des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, des Warnow-Wasser- und Abwasserverbandes, der Eurawasser Nord GmbH auch die entsprechenden Fachämter der Stadtverwaltung sowie die Initiative Evershagen vertreten.
Diese Arbeitsgruppe wird nur noch objektbezogen zur Präsentation von Untersuchungsergebnissen und Planungen sowie zu Lokalterminen anberaumt.

2. Maßnahmeplan für das Wohngebiet Evershagen Dorf und das Einzugsgebiet Schmarler Bach 
Gegenwärtig laufen die Restarbeiten zur Fertigstellung des Fanggrabens West von der Einmündung in den Schmarler Bach bis in den Bereich Theodor-Körner-Straße. Dort muss eine Trinkwasserleitung gedükert werden, um die Verrohrung neben dem straßenbegleitenden Randgraben verlegen zu können. Die noch vorhandene Verwallung wird bis auf das Straßenniveau der Theodor-Körner-Str. abgetragen und die Einläufe in den neuen Graben werden hergerichtet. Die volle Funktionsfähigkeit des westlichen Fanggrabens soll Mitte Juni 2012 erreicht sein.
Die anschließende Herstellung des Fanggrabens Süd verzögert sich leider durch notwendige Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen in der Obstplantage. Diese Maßnahme kann deshalb frühestens im September durchgeführt werden.
Planmäßig verlaufen die Arbeiten zur Neuordnung der Entwässerung der Mühlenstraße mit dem damit verbundenen Gewässerausbau des Grabens 2/8.
Im Zusammenhang mit der notwendigen Freihaltung und Beräumung des Gewässerrandstreifens am Schmarler Bach wird an die Mitwirkungspflichten der Gewässeranlieger erinnert. Dazu finden noch im Juni mit allen betroffenen Grundstücksbesitzern Vor-Ort-Begehungen und Abstimmungen statt.

Herr Wullekopf informiert aus seiner Sicht dazu:
Die Böschung am Graben wird noch mal neu gemacht. Ansonsten laufen die Arbeiten sehr schleppend voran. Seit 14 Tagen wird an der Trinkwasserleitung gearbeitet. An der Westseite des Wohngebietes wird die Verwallung begradig und rückgebaut. Allerdings wäre es sinnvoller, wenn zuerst die Südseite fertig gestellt würde, da von dort das Wasser aus der Obstplantage kommt.
Die Gespräche mit den 18 Anliegern an Schmarler Bach laufen jetzt an. Das Umweltamt fordert die Schaffung eines Freiraumes von 5 m auf den Grundstücken zur Grundstücksgrenze. Allerdings stehen dort Garagen/Schuppen usw.

Anfrage eines Bürgers aus dem Hedda-Zinna-Weg:
Falls es 2012 wieder zu einer solchen Wetterlage kommt, wer übernimmt dann die Verantwortung für die entstehenden Schäden?


Er möchte eine verbindliche Stellungnahme von einer verantwortlichen Stelle.
Frau Koch /OANW2 übergibt dem Bürger die Telefonnummer des Amtes 73.00 als direkten Ansprechpartner.

Anfrage Frau Dr.Riethling:
Ist das mit der Verwallung richtig, so wie es läuft und ist dann noch der notwendig Schutz gegeben?
Antwort: Wie im Schreiben erklärt, läuft alles seinen richtigen Gang und die Schutzwirkung bleibt erhalten.