19.06.2012 - 5 Informationen über die 2. Änderung und Ergänzun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsbeirates Groß Klein
- Gremium:
- Ortsbeirat Groß Klein (4)
- Datum:
- Di., 19.06.2012
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Michaelis gibt eine kurze Einleitung zum Thema und übergibt Herrn Methling das Wort
Herr Methling:
2009 mögliche Ansiedlung eines großen Elektrokonzern > Kaianlagen wurden errichtet
2010 Einleitung des B - Planverfahren > Schaffung von Arbeitsplätzen (vielen Werftarbeitern war gekündigt worden)
2011/12 Anliegerinteressen müssen gesichtet und geordnet bzw. weitergeführt
Werden, frühzeitige Bürgerbeteiligung
Herr Müller
Das Verfahren des Bebauungsplanes wurde im März 2010 in der Bürgerschaft beschlossen,
es werden große Flächen benötigt (ab 5 ha), es gibt aber kaum große zusammenhängende Flächen, die sich für Gewerbeansiedlungen mit Kaikante dazu eignen. Im Gewerbegebiet Groß Klein stehen ca.10 ha Gewerbefläche zur Verfügung, die auch eine Kaikante haben.
Herr Seeburg
1992/93 begann die industrielle Entwicklung in Groß Klein
Durch die Kontingentierung in der Bauleitplanung
schafft man örtliches Recht;
werden Orientierungswerte eingehalten,
wird nach DIN 45691 eine Rechtsgrundlage für relevante Emissionskontingente eines Gewerbegebietes durch den B-Plan ausgewiesen
Nachweis über die Einhaltung muss erbracht werden
Ablaufsdarstellung
Auswahl der Referenzimmissionswerte (STAUN, Umweltamt u. a.)
Ermittlung aus Geräuschimmissionen (Sicherung, Widerspruchsfreiheit, Genehmigung)
Ermittlung weiterer Geräuschimmissionen
Kontingentierung für die maßgebenden Immissionsorten
Festlegen von Richtungssektoren
Ermittlung von möglichen Zuschlägen
Berechnung der gesamten Geräuschimmissionen
Gesamtsituation
Plangebiet als Beurteilungspegel Schall, Gewerbe/Industrie wird Tag und Nacht verglichen.
Alle Bereiche, dazu gehören das Altenheim Groß Klein (44 dB*), Wohnpark Hohe Düne (46 dB), Sprengmeisterweg (43 dB), KGA Werftallee (44 dB), KGA Laakkanal (44 dB), Groten Enn 17 a (48 dB), Am Bahnhof (44 dB) und Breitling 9 (44dB) liegen im Rahmen des zulässigen ( bis 60 dB sind erlaubt)
* dB = Dezibel
Geräuschemissionen sind in
Tag Nacht
Industriegebieten 65 dB 65 dB
Gewerbegebiet 60 dB 60 dB erlaubt.
Im südlichen Teil ist am wenigsten Schall und im nördlichen Bereich Richtung Warnemünde ist der Schall etwas höher (ca. 74 dB).
Die Geräuschemission in Groß Klein liegt am Tag unter der Normrichtlinie, in der Nacht bei ca. 45 - 47 dB pro m². Das entspricht einem Mischwohngebiet und liegt in der Norm bzw. wird unterschritten. Die Gesamtbelastung nach der Neukontingentierung wird nicht ansteigen
bzw. sie bleibt wie es bis jetzt auch war.
Es folgt eine kontroverse Diskussion, in denen die Bewohner Ihre Situationen schildern und der Oberbürgermeister sowie die Verwaltung versuchen, Antworten und Anregungen miteinander zu geben.
Hauptproblem der Einwohner und Einwohnerinnen sind die Lärm-, Geruch und Schmutz-belästigungen. Weiterhin ist die geschützte Landschaft am Laakkanal gefährdet sowie die Lebensbedingungen der Groß Kleiner Bürger und Bürgerinnen.
Die Verwaltung machte noch einmal deutlich, dass es kaum Gewerbegebiete am Wasser mit Kaikanten gibt und soll die Stadt wachsen, es unumgänglich ist, jede Chance zu nutzen Investoren nach Rostock zu holen.
Die Vorstellung des Vorentwurfs des B-Planes Maritimes Gewerbegebiet Groß Klein ist für die Bürger und Bürgerinnen von Groß Klein eine frühzeitige Beteiligung im weiteren Verfahren.
Nach der Sommerpause soll der B-Plan als Entwurf ausgearbeitet sein, der dann öffentlich auch ausgelegt werden wird. Hier können alle Interessierten sich noch einmal kundig machen und Vorschläge einbringen.