19.06.2012 - 5 Informationen über die 2. Änderung und Ergänzun...

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Wortprotokoll

Herr Michaelis gibt eine kurze Einleitung zum Thema und übergibt Herrn Methling das Wort

 

Herr Methling:

2009              mögliche Ansiedlung eines großen Elektrokonzern > Kaianlagen wurden errichtet

2010              Einleitung des B - Planverfahren > Schaffung von Arbeitsplätzen (vielen Werftarbeitern war gekündigt worden)

2011/12              Anliegerinteressen müssen gesichtet und geordnet bzw. weitergeführt 

                  Werden, frühzeitige Bürgerbeteiligung

 

Herr Müller

Das Verfahren des Bebauungsplanes wurde im März 2010 in der Bürgerschaft beschlossen,

es werden große Flächen benötigt (ab 5 ha), es gibt aber kaum große zusammenhängende Flächen, die sich für Gewerbeansiedlungen mit Kaikante dazu eignen. Im Gewerbegebiet Groß Klein  stehen ca.10 ha Gewerbefläche zur Verfügung, die auch eine Kaikante haben.

 

Herr Seeburg

1992/93 begann die industrielle Entwicklung in Groß Klein

Durch die Kontingentierung in der Bauleitplanung

schafft man örtliches Recht;

werden Orientierungswerte eingehalten,

wird nach DIN 45691 eine Rechtsgrundlage für relevante Emissionskontingente eines              Gewerbegebietes durch den B-Plan ausgewiesen

Nachweis über die Einhaltung muss erbracht werden

Ablaufsdarstellung

Auswahl der Referenzimmissionswerte (STAUN, Umweltamt u. a.)

Ermittlung aus Geräuschimmissionen (Sicherung, Widerspruchsfreiheit, Genehmigung)

Ermittlung weiterer Geräuschimmissionen

Kontingentierung für die maßgebenden Immissionsorten

Festlegen von Richtungssektoren

Ermittlung von möglichen Zuschlägen

Berechnung der gesamten Geräuschimmissionen

Gesamtsituation

Plangebiet als Beurteilungspegel Schall, Gewerbe/Industrie wird Tag und Nacht verglichen.

Alle Bereiche, dazu gehören das Altenheim Groß Klein (44 dB*), Wohnpark Hohe Düne (46 dB), Sprengmeisterweg (43 dB), KGA Werftallee (44 dB), KGA Laakkanal (44 dB), Groten Enn 17 a (48 dB), Am Bahnhof (44 dB) und Breitling 9 (44dB) liegen im Rahmen des zulässigen ( bis 60 dB sind erlaubt)

* dB = Dezibel

Geräuschemissionen sind in

                                                        Tag                            Nacht

Industriegebieten                            65 dB                            65 dB

Gewerbegebiet                            60 dB                            60 dB erlaubt.

Im südlichen Teil ist am wenigsten Schall und im nördlichen Bereich Richtung Warnemünde ist der Schall etwas höher (ca. 74 dB).

Die Geräuschemission in Groß Klein liegt am Tag unter der Normrichtlinie, in der Nacht bei ca. 45 - 47 dB pro m². Das entspricht einem Mischwohngebiet und liegt in der Norm bzw. wird unterschritten. Die Gesamtbelastung nach der Neukontingentierung wird nicht ansteigen

bzw. sie bleibt wie es bis jetzt auch war.

 

Es folgt eine kontroverse Diskussion, in denen die Bewohner Ihre Situationen schildern und der Oberbürgermeister sowie die Verwaltung versuchen, Antworten und Anregungen miteinander zu geben.

Hauptproblem der Einwohner und Einwohnerinnen sind die Lärm-, Geruch und Schmutz-belästigungen. Weiterhin ist die geschützte Landschaft am Laakkanal gefährdet sowie die Lebensbedingungen der Groß Kleiner Bürger und Bürgerinnen.

Die Verwaltung machte noch einmal deutlich, dass es kaum Gewerbegebiete am Wasser mit Kaikanten gibt und soll die Stadt wachsen, es unumgänglich ist, jede Chance zu nutzen Investoren nach Rostock zu holen.

Die Vorstellung des Vorentwurfs des B-Planes „Maritimes Gewerbegebiet Groß Klein“ ist für die  Bürger und Bürgerinnen von Groß Klein eine frühzeitige Beteiligung im weiteren Verfahren.

Nach der Sommerpause soll der B-Plan als Entwurf ausgearbeitet sein, der dann öffentlich auch ausgelegt werden wird. Hier können alle Interessierten sich noch einmal kundig machen und Vorschläge einbringen.