12.06.2012 - 9 Sachstand zur Neufassung der Denkmalbereichsver...

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Wortprotokoll

Herr Writschan

Die bisherige Denkmalbereichsverordnung (Am Strom, Alexandrinenstraße, Georgienenstraße, Am Leuchtturm) soll in eine neue, einheitliche Verordnung zusammengefasst werden.

Die äußeren Grenzen des denkmalgeschützten Bereiches sind dabei beibehalten worden, sie wurden an die aktuellen Grundstücksgrenzen angepasst.

Inhaltliche Grundlage ist die umfangreiche Untersuchung und denkmalpflegerischen Zielstellung, die das Büro „asd“ Berlin im Jahre 2011 durchgeführt und Ihnen am 13.09.2011 vorgestellt hat.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst den historischen Ortskern von Warnemünde mit Straßenzügen Alexandrinenstraße, Am Strom, Am Leuchtturm, Georginenplatz und Georginenstraße  einschließlich der anliegenden Grünstücke sowie der Wasserflächen des Alten Stroms mit seiner Uferlinie bzw. Böschungen.

Der Teepott ist ein Einzeldenkmal und nicht im Geltungsbereich enthalten.

Herr Writschan erläutert den Begriff „Verordnung“ und „Satzung“ und gibt Informationen zur neuen Verordnung.

Herr Kreuzer:
1. Warum ist der Teepott nicht im Geltungsbereich erfasst?
Antwort: Ist ein Einzeldenkmal, kann aber noch mit in den Geltungsbereich aufgenommen werden.

2. Alte Veranden gibt es auch in anderen Straßen, warum werden diese nicht in die Verordnung aufgenommen?
Antwort: Diese werden mit der jetzigen Ortsbildanalyse erfasst und in einem 2. Teil der Verordnung erscheinen.

3. Wie alt muss etwas sein, um als historisch zu gelten?
Antwort: In ca. 30 Jahres gilt etwas als historisch.

Herr Bach:
Ist der Erhalt der Veranden im historischen Ortskern im öffentlichen Interesse?
Antwort: Ja, der Erhalt der Veranden liegt im öffentlichen Interesse.

Herr Romeike:

Es gibt auch in anderen Straßen schützungswürdige Veranden. Für die Eigentümer entstehen für den Erhalt dieser Veranden viele Kosten und Aufwendungen.
Antwort: Diese werden mit der jetzigen Ortsbildanalyse erfasst und in einem 2. Teil der Verordnung erscheinen.

Frau Pentzien bittet Herrn Wirtschan:
1. den Teepott im Geltungsbereich mit aufzunehmen,
2. Auge auch auf andere typische Veranden richten und im 2. Teil mit aufnehmen,
3. Einzeldenkmäler sichten und erhalten

Herr Dr. Mehlan schlägt den Mitgliedern des Ortsbeirates folgen Beschlusstext vor:

Beschluss:
Die Liste der unter Denkmalschutz zu stellenden Bauten ist erweiterbar.

Dabei sind typische Verandenhäuser die zu Alleinstellungsmerkmalen von Warnemünde gehören, besonders zu beachten.

Der Ortsbeirat stimmt  dem hier genannten Beschluss einstimmig zu.

Frau Pentzien bedankt sich bei Herrn Writschan für die Ausführungen.
 

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