24.05.2012 - 8.2 Bebauungsplan Nr. 14.WA.155 "Dorf Toitenwinkel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

8.2 Bebauungsplan Nr. 14.WA.155 „Dorf Toitenwinkel“ – Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Frau Knitter begrüßt die Mitarbeiterinnen vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft und vom Tief- und Hafenbauamt, Frau Schölens und Frau Dudek., sowie Herrn Millahn vom Architektenbüro.

Herr Millahn: Nimmt Stellung zu den Änderungen im B-Plan seit den letzten öffentlichen Veranstaltungen mit Einwohnerinnen und Einwohnern.

So wird die Zufahrtsstraße (Krummendorfer Straße) derzeit von etwa 50 PkW/h befahren, die Straße ist aber ausgelegt für 150 PkW/h. Im Bereich der Kirche sollen 24 PkW-Stellplätze im öffentlichen Raum geschaffen werden. Für den Marienroggenweg wird es Erschließungsverträge geben, so dass Bedenken bzgl. Umlagen unbegründet sind. Für den ehemaligen Gutshof soll eine ursprüngliche Hofbebauung nachempfunden werden. Damit sind die Bauvorschriften hier sehr intensiv und streng auszulegen.

Eine Auslegung könnte frühestens ab Mitte Juli 2012 zu erwarten sein. Wenn die Bürgerschaft den B-Plan auf der Sitzung am 20.6.12 so beschließt. Dann sind immer noch Einwendungen von Seiten der Bürger zum B-Plan möglich.

 

Diskussion:

Einwohner:

-          Kritik an unzureichender Bürgerbeteiligung von Seiten der Einwohnerinnen und Einwohner

Verwaltung:

-          es gab aber schon vor der Auslegung mehrere öffentliche Veranstaltungen und Termine im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft und im Ortsamt

Einwohner:

-          Krummendorfer Straße als Verkehrsberuhigter Bereich nicht für so viel Verkehr im Zuge von Bebauung ausgelegt und auch als Teil des internationalen Fernradweges genutzt

Verwaltung:

-          Straßenbreite ist von Seiten der Verwaltung ausreichend, der B-Plan setzt nur Verkehrsflächen fest aber keine Verkehrsregelung

Einwohner:

-          keine konkreten Zahlen für Wohneinheiten (WE)

Verwaltung:

-          im B-Plan können nur Schätzungen/Richtwerte angegeben werden, da es immer von der konkreten Bebauung abhängt (40-45 WE)

Einwohner:

-          Verstoß gegen geltendes Recht da B-Plan nicht für Innenbereich sondern für Außenbereich angefertigt

-          Anmerkungen zu Fragen von Umwelt- und Naturschutz (Laubfrösche gefährdet, Baumfällungen erwartet, keine Ausgleichmaßnahmen vorgesehen)

Verwaltung:

-          Beurteilung durch das LUNG in Güstrow stehen noch aus

-          Konflikt mit Flächennutzungsplan liegt von Seiten der Verwaltung nicht vor

-          Erhalt der Bäume in der Lindenallee wird zugesichert

 

 

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Beschluss:

 

 

Der Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 14.WA.155 "Dorf Toitenwinkel" (Anlage 1), begrenzt

 

- im Norden:               durch die Fernwärmeleitung und die Nadelbaumreihe nördlich des Marienroggenweges

- im Osten:               durch die Krummendorfer Straße (Teilabschnitt zwischen Weidendamm und Marienroggenweg)

- im Süden:              durch den Westabschnitt der Lindenallee, den Weidendamm und den Ostabschnitt des Marienroggenweges und

- im Westen:              durch den Toitenwinkler Weg und den Graben um die ehemalige Gutsanlage.

 

und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage