24.04.2012 - 7.1.4 Ralf Grabow (fraktionslos...

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Wortprotokoll

Nach Kenntnis der Verwaltung gibt es keine Fachkräfte, die unter 8,50 €/h bezahlt werden. Die Bemessung erfolgt nach dem TVöD oder anderen Tarifen. Die Verwaltung sieht daher kein Erfordernis für diesen Änderungsantrag. Herr Grabow führt aus, dass er eine Grundlage dafür schaffen will, damit diese Kosten nicht gedeckelt werden könnten. Herr Osterloh fragt an, ob sich der Mindestlohn nur auf Fachkräfte oder auch anderes Personal in den Einrichtungen bezieht. Die Verwaltung ergänzt, dass sich die Regelung nur auf Fachpersonal bezieht.

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

In §2 Anforderungen an das Leistungsangebot, Abs. (2) wird ersetzt:

 

„….Die Finanzierung erfolgt auf der Grundlage eines individuellen Förderplanes. Der Stundensatz wird mit dem Leistungserbringer vereinbart."

 

durch:

 

„….Die Finanzierung erfolgt auf der Grundlage eines individuellen Förderplanes. Der Stundensatz wird mit dem Leistungserbringer auf der Basis der trägerspezifischen Entgelte vereinbart."

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

6

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt