27.03.2012 - 9.18 Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es wird eine redaktionelle Änderung beim Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes vorgenommen. Statt 82,50 % muss es heißen: 17,50 %.

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Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Warnemünder Fischereikutterverein Jugend zur See e. V. für das Projekt „Jugend zur See" gemäß den §§ 1 und 11 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2012 - 31.12.2012,  vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2012 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

14

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt