27.03.2012 - 9.39 Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Nadolny unterstreicht die Notwendigkeit der Angebote einer jugendspezifischen Medienarbeit, welche seiner Meinung nicht durch die SBZ abgedeckt werden können. Die Verwaltung informiert, dass das JZ für Informatik Kursangebote unterbreitet, die dem jugendspezifischen Bedarf nicht entsprechen. Deshalb muss die Thematik im Rahmen der Jugendhilfeplanung berücksichtigt werden.

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Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock lehnt den Antrag auf Förderung des  Trägers Jugendzentrum für Informatik e. V.  für das Projekt „Medienpädagogik/Medienarbeit im Jugendzentrum“ für den Zeitraum 01.01. 2012- 31.12.2012 ab.

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

13

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt