22.03.2012 - 5.1 Vergnügungsstättenkonzept - Regelung über einfa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Do., 22.03.2012
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Ralph Müller (Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft) wird gehört. Mitte 2011 gab es eine Analyse der Vergnügungsstätten in Rostock. Demnach gelten drei Stadtbereiche als städtebaulich gefährdet: 1. Innenstadt 2.KTV 3. Doberaner Platz-Kabutzenhof. Städtebauliche Reglung bedeutet nicht, etwas absolut ausschließen zu können (oder zu wollen). Die Stadtverwaltung schlägt vor, städtebaulichen Regelungsbedarf über das Instrument B-Plan vorzunehmen. Hier kann man z.B. über die Argumentation "trading down" vorausschauend eingreifen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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