03.04.2012 - 5 Informationen des Ortsamtes und des Ortsbeirates

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Wortprotokoll

Frau Hameister verliest ein Schreiben über das LKW Parken in der Hansestadt Rostock

- Hintergrund ist die Zunahme des LKW Parkens in geschlossenen Ortschaften

- nach StVO ist das Parken mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht

  von 7,5 t sowie Kraftfahrzeuganhänger über 2 t zulässigem Gesamtgewicht unzulässig

  innerhalb geschlossener Ortschaften, in Wohngebieten, in Sondergebieten, in Kurgebieten,

  in Klinikgebieten

- gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen

 

- das Tief- und Hafenbauamt beabsichtigt , das LKW Parken im Stadtgebiet zu untersuchen

- Defizite sollen für das gesamte Stadtgebiet analysiert werden

- Lösungsmöglichkeiten sollen im Rahmen eines Konzeptes zum LKW Parken dargestellt

  werden

 

- die Ortsbeiräte sollen mit einbezogen werden, da sie die Situation vor Ort kennen

- das zuständige Fachamt bittet um Ideen, festgestellte Defizite im zuständigen Bereich o.ä.

  bis zum 29.06.2012

 

 

Herr Scheube

- der Bau- und Verkehrsschuss kann die Informationen zusammenfassen und an das

  Ortsamt weiterleiten

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