15.02.2012 - 5.1 Ralf Grabow (fraktionslos...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Grabow erläutert Details zum Antrag.

Es entstehen keine externen Kosten. Hier ist nur die Mitwirkung der Ämter, des Büros für Behindertenfragen und der Schwerbehindertenvertretung gefragt. Ein Umsetzungszeitraum wurde bewußt nicht festgelegt, da allen Beteiligten die begrenzten finanziellen Mittel und die Langwierigkeit des Prozesses bekannt sind.

Es muß umsomehr erklärtes Ziel sein, der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung zu tragen. Im Bereich der Schulen sieht er die weitere Ausstattung mit Lifts oder auch Hörschleifen oder Blindenleitsysteme als Erfordernisse. Zugleich brauchen die Kinder Hilfe zur Teilhabe am Schulleben unter inklusiven Bedingungen.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Maßnahmenkatalog zur konkreten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Hansestadt Ros-tock zu erstellen.

 

Hierzu soll unter Leitung der Behindertenbeauftragten der Hansestadt Rostock und unter Mitarbeit aller betroffenen Ausschüsse/Ämter der Bürgerschaft sowie des Behindertenbeirats der Hansestadt Rostock für alle Politikfelder eine Liste der entsprechenden Maßnahmen erarbeitet werden.

 

Berücksichtigt werden sollten u. a. folgende Fragestellungen:

 

A.              Wohnen und Versorgung:

 

Gibt es Unterstützungsangebote für Menschen mit spezifischem Bedarf, adäquaten und bezahlbaren Wohnraum zu finden?

 

Entsprechen vorhandene Möglichkeiten für betreutes Wohnen qualitativ und quantitativ dem Bedarf?

 

Gibt es ausreichende ambulante Unterstützungsangebote, um Menschen mit Behinderungen ein selbstständiges Leben in eigenem Wohnraum zu ermöglichen?

 

B.              Mobilität und Transport:

 

Sind Wege und Straßen für alle Menschen nutzbar, wichtige Plätze, Einrichtungen und Ausflugsziele barrierefrei erreichbar?

 

Gibt es ausreichende, verständliche und für alle zugängliche Informationen zu Angeboten des Öffentlichen Personennahverkehrs?

 

Können Menschen mit Assistenzbedarf an allen Angeboten des öffentlichen Lebens teilnehmen, z.B. Cafés, Restaurants, Kultureinrichtungen, Kinos?

Gibt es öffentlich zugängliche Toiletten, die für alle gut erreichbar, sicher und in einem ordentlichen Zustand sind?

 

C.              Bildung

 

Beteiligt sich die Stadt an Programmen/Initiativen des Landes M-V zum gemeinsamen Lernen?

 

Gibt es in Schulen und Kindertagesstätten eine klare Vorstellung davon, wie alle Kinder von inklusiven Konzepten profitieren können?

 

Gibt es Vorbereitungen auf mehr gemeinsames Lernen durch Qualifizierung der Pädagogen und Information aller Eltern?

 

Werden gezielt Möglichkeiten zum Einsatz des Persönlichen Budgets in der Bildung und insbesondere der beruflichen Bildung geschaffen?

 

Gibt es Bibliotheken und Mediatheken, die allen Menschen barrierefrei offen stehen?

 

D.              Arbeit und Beschäftigung:

 

Gibt es Überlegungen und Initiativen, wie mehr Unternehmen dafür gewonnen werden können, Menschen mit Behinderungen sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen?

 

Wie können mehr spezielle Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen geschaffen werden?

 

Welche Möglichkeiten zum Einsatz des Persönlichen Budgets in der arbeitsplatzbezogenen Qualifizierung werden gezielt geschaffen?

 

E.              Zugänglichkeit der Gebäude der öffentlichen Hand:

 

Sind alle Gebäude, Gebäudeteile, Eingangsbereiche und Verbindungswege barrierefrei?

Können Menschen im Rollstuhl oder mit Gehhilfen oder Kinderwagen ohne fremde Hilfe alle Einrichtungen nutzen?

 

Sind barrierefreie Toiletten vorhanden und gut sichtbar ausgeschildert und zugänglich?

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt