23.02.2012 - 5.1 Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Ortsbeirat Toitenwinkel (18)
- Datum:
- Do., 23.02.2012
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2012 wird gemäß Anlage 1 beschlossen. Der Haushaltsplan wird entsprechend den Anlagen 2 - 9 fortgeschrieben.
2. Die Haushaltssatzungen und die Haushaltspläne für das städtebauliche Sondervermögen werden der Bürgerschaft gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt.
3. Eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage in Höhe von 12.220.600,00 EUR zur anteiligen Abdeckung der planmäßigen Abschreibung auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird nach § 18 Abs. 2 GemHVO-Doppik beschlossen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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