21.02.2012 - 9 Bericht des Ortsamtsleiters über wichtige Angel...

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Wortprotokoll

Als Nachlese der Ortsbeiratssitzung vom 17.01.12 ist noch zu ergänzen, dass

Herr Birkholz und ich am 18.01.12 vor Ort die Grundstücksgrenze der

Firma Feldmann im Blockmacherring angesehen haben. Der Zaun und die Grundstücksmarkierungen waren korrekt, es gab nichts zu beanstanden.

 

Die Kritik von Anliegern an der Baustelle Groten Enn 25 wurde an Herrn Tiburtius weitergeleitet. Von dort haben wir noch keine Antwort erhalten.

Folgende Positionen haben wir uns aber erarbeitet: Wenn Wasser auf ein Nachbargrundstück gelangt, ist das privatrechtlich zu klären. Wenn durch eine Bau-

Maßnahme eine Straße verschmutzt wird, ist der Bauherr in der Pflicht. Das kann auch durch die Baufirma gereinigt werden. Da laut  Aussagen von Herrn Böttner (Umweltamt, Tel. -7305)

dort keine Straßenreinigungsgebühren erhoben werden, gelten Anliegerpflichten.

Im Rostocker Blitz vom 23.01.12 wurde über das bevorstehende Richtfest dieser

Baustelle berichtet. Das erste Haus wird sechs Ferienwohnungen haben. Die Fertigstellung ist im März geplant. In einem weiteren Haus sind vier Ferienwohnungen vorgesehen. Die Fertigstellung wird im Dezember sein.

 

Dem OBR wird eine Broschüre für die Arbeit mit dem kommunalen Rechnungswesen

(Doppik) übergeben. Dazu haben die Ortsbeiräte im Rahmen einerInformationsveranstaltung

eine Schulung erhalten.

 

Hinweise über mangelnde Leistungen durch den Winterdienst hat das Ortsamt an

Umweltamt weitergeleitet. Das betraf den Gehweg Zum Laakkanal und den Gehweg

von der Herrmann-Flach-Straße zum NETTO.

 

Familie Beckmann hat sich an das Ortsamt mit der Bitte um Überprüfung der Beschilderung des Radweges vom Zum Laakkanal in Richtung Werftallee gewand. Der einseitige Radweg wird verbotenerweise durch sehr viele Radfahrer von der Werftallee kommend in der falschen Richtung befahren. Diese Verkehrsteilnehmer müssten eigentlich die  Fahrbahn benutzen. Das Problem hat nach meiner Information schon vor einiger Zeit bestanden und wurde damals auch beraten. Durch den neu errichteten Gehweg ist dieser Umstand verstärkt aufgetreten. Kontrollen haben das bestätigt.

In der Werftallee ist das Fahren auf einer Seite  des Radweges (links) in beiden Richtungen durch eine entsprechende Beschilderung gestattet. (Bushaltestelle vor Tankstelle)

Wie ist die Position des OBR in dieser Angelegenheit?