10.01.2012 - 10 Parkflächen im Strandweg in Rostock Warnemünde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Di., 10.01.2012
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Tief- und Hafenbauamt
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Frau Pentzien erläutert:
Der Hansestadt Rostock liegt ein Antrag vor, indem der Antragsteller 10 bewirtschaftete Stellplätze im Strandweg mieten möchte und von seinen erzielten Mieteinnahmen monatlich 300,00 € abführen will. Dafür muss die Stadtverwaltung einen Antrag an das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung auf Einziehung dieser Parkflächen stellen. Dafür muss ein öffentliches Interesse vorliegen und darüber entscheidet die Bürgerschaft. Als Gremium vor Ort liegt uns jetzt die Beschlussvorlage dazu vor.
Frau Pentzien bittet Frau Potenberg vom Tief- und Hafenbauamt um nähere Ausführungen.
Frau Potenberg
- Bei Einziehung von öffentlichen Parkflächen muss immer das öffentliche Interesse beachtet werden.
- förmliches Verfahren liegt nicht vor
- Verkehrsbedeutung wird weiter benutzt, also nicht vorhanden
- öffentliches Wohl nicht vorhanden
Diskussion:
Es gibt nicht so viele Parkplätze in Warnemünde, die vorhandenen sollten nicht an Private verkauft werden
Wenn einer kaufen kann, dann wollen alle kaufen
Die Bewohner von Warnemünde sollten im Vordergrund stehen