29.11.2011 - 8.3 Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Ju...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Niemann zeigt ihre Befangenheit an.

 

Durch die Tätigkeit des Trägers ist mittlerweile ein Rechtsanspruch auf Anerkennung entstanden.

Reduzieren

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Anerkennung des Trägers „Stadtteil- und Begegnungszentrum Südstadt/Biestow gGmbH" nach § 75 SGB VIII.

 

 

Reduzieren

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

12

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt