15.11.2011 - 5.3 Immobilienübertragung an den Eigenbetrieb KOE z...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

- Finanzausschuss tagt am 29.11.2011 dazu

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Beschlussempfehlung:
 

Die in der Anlage aufgeführten Immobilien werden einschließlich der jeweiligen Kreditbelastungen zum 01. Januar 2012 dem Anlagevermögen des Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock zugeordnet. Der Beschluss 2011/BV/2246 wird dahingehend geändert, dass das Sanitärgebäude am Strande (Position 2 der Anlage) nicht übertragen wird.

 

 

 

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Abstimmung:                                                        Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

-

 

Empfohlen

x

Enthaltungen:

2

 

Nicht empfohlen

 

 

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Anlagen zur Vorlage