25.10.2011 - 8.26 Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Warnemünder Fischereikutterverein Jugend zur See e. V. für das Projekt „Jugend zur See“ gemäß den §§ 1 und 11 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2011 - 31.12.2011, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

12

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt