12.10.2011 - 4.2 Vorsitzende der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Antrag wird befürwortet.

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Beschluss:

Bereits gefasste Beschlüsse:

0575/08-BV

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in den Gesellschafterversammlungen der kommunalen Unternehmen entsprechende Beschlüsse herbeizuführen, wonach den Bei- und Aufsichtsratsmitgliedern analog zu § 15 (3) EntschVO M-V zusätzlich zum Sitzungsgeld auf Antrag auch notwendige Aufwendungen für die Beaufsichtigung von Kindern bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr oder die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger ersetzt werden, sofern eine ausreichende Beaufsichtigung oder Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann. Ist die Hansestadt Rostock nur mittelbar, z. B. über die RVV GmbH oder die WIRO GmbH, an der Gesellschaft beteiligt, so ist die Muttergesellschaft anzuweisen. Der Hauptausschuss wird über die Umsetzung des Beschlusses zeitnah unterrichtet.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt