14.09.2011 - 5.1 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Mi., 14.09.2011
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zu diesem TOP sind von der Immobilienfirma HC Hagemann der Geschäftsführer Bernd Timmann und der Immobilienwirt Sergio Mendes erschienen, um dem OBR das Bauvorhaben vorzustellen.
Ziel des Projektes ist die Erweiterung des Doberaner Hofes mit Gewerbe und Wohnen. Der
Bauort befindet sich in der Stampfmüllerstr. 43, 44. Geplant ist es ein 6 geschossiges Gebäude zu errichten. In dem Gebäude werden ein Discounter mit einer Nutzfläche von 856 m² Nutzfläche, sowie 24 Wohnungen entstehen. Die Fassadengestaltung wird dem bestehenden Doberaner Hof angepasst.
Da die Einfahrt zur Anlieferung für den Discounter sehr eng ist (Stampfmüllerstraße) soll der Eingang zum alten Gebäude leicht verbreitert werden.
Die Straße muss wegen der erforderlichen Schleppkurve breiter werden und der Gehweg schmaler.
Diskussion:
- Anlieferung
Durch den Investor wurde bereits ein Antrag bei der zuständigen Verkehrsbehörde zur Reduzierung des Gehweges von der Einfahrt bis Friedhofsweg gestellt, um eine Verbreiterung der Straße zu erreichen. Die Reduzierung erfolgt nicht tatsächlich, da nicht bis zur Grundstückgrenze gebaut wird. Es werden 2 bis 5 Parkplätze entfallen. - Belieferungszeiten
Die Belieferung soll ganztätig erfolgen können, genaueres regelt die Baugenehmigung. - Baubeginn
In Abhängigkeit der Erteilung der Baugenehmigung ist Baubeginn im Oktober 2011geplant. - Parkplätze
Parkplätze werden im Parkhaus „REWE“ nachgewiesen. Dortige Kapazität beträgt ca. 600 Stellflächen, davon sind ca. 350 Dauerstellplätze vergeben. - Kinderspielplatz
Der Investor plant die Befreiung von der Pflicht zur Errichtung von Spielflächen für Kinder unter 6 Jahren.
Im Ergebnis der Diskussion stellt Frau Niemeyer folgende Anträge:
1. Antrag
Der OBR fordert den OB auf, vor Erteilung der Baugenehmigung nach einer Lösung für die Sicherung des Anliegerverkehrs für den Discounter, ohne Reduzierung der Breite des Gehweges zu suchen. Das Ergebnis ist dem OBR vor Erteilung der Baugenehmigung vorzustellen.
Abstimmung Abstimmungsergebnis
Dafür: 5
Dagegen: 0 Zustimmung: X
Enthaltung: 1 Ablehnung:
2. Änderungsantrag zur Beschlussvorlage
Der Beschlussvorschlag wird ergänzt um:
„Der OB wird aufgefordert, dass Einvernehmen nur unter folgender Bedingung zu erteilen:
Die Freistellung vom erforderlichen Spielplatzbau am Standort wird nur erteilt , wenn eine entsprechende Ablösesumme oder ein Spielplatzbau und/oder eine Spielplatzpflege in der KTV erfolgt.“
Abstimmung Abstimmungsergebnis
Dafür: 4
Dagegen: 2 Zustimmung: X
Enthaltung: 0 Ablehnung:
Der OBR stimmt der BV mit dem Änderungsantrag zu.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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23 kB
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