24.08.2011 - 6.1 Betreibung der Internetseiten der Hansestadt Ro...

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
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Wortprotokoll

 

Herr Kunze vom Büro OB, Bereich Pressestelle, informiert die Mitglieder zur Informationsvorlage Betreibung der Internetseiten der HRO, speziell zu den Vor- und Nachteilen der Kündigung des Konzessionsvertrages zum 30.09.2011 und weist darauf hin, dass bei einer erneuten Vergabe an einen Konzessionär es nicht möglich wäre, Internetbekanntmachungen als Form der ortsüblichen Bekanntmachungen in der Hauptsatzung festzuschreiben, da die Stadt keinen alleinigen Zugriff auf die Internetseite hätte.

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