26.07.2011 - 8.2 Information zum Beschluss in dem Einstweiligen ...

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Wortprotokoll

Frau Jens informiert über das Urteil des Verwaltungsgerichtes Schwerin vom 22.07.2011 zur Regelung der Wahlwerbung in der Landeshauptstadt. Das Verwaltungsgericht hat festgelegt, dass ein flächendeckendes Verbot für das Anbringen von Wahlwerbung nicht zulässig ist.

 

Die Auswirkung dieses Urteils auf die von der Bürgerschaft am 29.06.2011 beschlossene Nichtzulassung von Plakatwerbung in bestimmten Bereichen der Hansestadt Rostock (Beschluss Nr. 2011/AN/2295) bedarf noch einer Prüfung durch das Rechtsamt.