16.06.2011 - 5.4 BEBAUUNGSPLAN NR. 14.SO.173...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller begründet die Beschlussvorlage für die Verwaltung und nimmt zur kritischen Position des OBR Stellung, über die allerdings grundsätzlich bereits mit dem Beschluss zur Änderung des F-Planes entschieden wurde.

In der kurzen Diskussion wird der Schutz vor Vandalismus angesprochen.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

1.              Für die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Sonderbaufläche 14.1 „Photovoltaik" an der Lindenallee soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt

      im Nordosten:                        durch die Kleingartenanlagen „Zur Erholung" und „Uns Gorden"

      im Nordwesten:                        durch den Marienroggenweg

      im Südosten:                        durch die Lindenallee

      im Südwesten:                        durch die oberirdische Heizleitung

      Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke bzw. Teile der Flurstücke 5/2, 6/5, 7/10, 

      8/10, , 156/11, 162, 163, 164,165, 166/3, 167/2, 168-174, 188/5 der Flur 2 der Gemar-

      kung Toitenwinkel. (Anlage 1)

2.               Der Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 2) und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0