14.06.2011 - 9.1 Kriterien für die Vergabe der Landes-/ ESF-Mittel
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 14.06.2011
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Verwaltung informiert ausführlich über die Kriterien für die Vergabe der Landes-/ESF-Mittel, u. a., dass die 3. Förderperiode anläuft, 2013 die EU-Förderung der beiden Programme ausläuft sowie dass unter dem Programm C. 2.2. jetzt 24 Stellen gefördert werden. Damit werden die Anforderungen des Landes hinsichtlich der Ausreichung der ESF-Fördermittel erfüllt. Die 3 Kriterien sind die Mindestanforderungen des Landes und werden durch die Verwaltung als ausreichend eingeschätzt.