07.06.2011 - 5.1 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Vor den Erläuterungen  wendet sich Herr Scheube an Herrn Maronde( Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft):
- warum muss ein B-Plan aufgestellt werden?
- warum wird nicht nach § 34 Bauordnungsrecht gebaut um die Kosten bei der Stadt zu
  sparen

 

Herr Maronde informiert:
- nach § 34 kann nicht gebaut werden
- Problem ist der Wald
- Waldumwandlung mit dem Stadtforstamt kann nur in einem Verfahren geklärt werden
- zur Vorbereitung des Aufstellungsbeschluss sind Planungstätigkeiten notwendig
 

Herr Schulze ( Planungsbüro TÜV Nord ) gibt weitere Erläuterungen:
- bestätigt, dass das Planungsbüro bereits einen Auftrag hat, obwohl Beschluss der
  Bürgerschaft zur Aufstellung noch fehlt 
- Bebauung der Fläche der ehemaligen Kaufhalle mit maximal 2 Doppelhäusern
- vorhandenes Waldstück gibt Bebauungsmöglichkeit mit 2 Einfamilienhäusern
- vorhandener Wohnbestand maßstabsbildend für die Festsetzung des B-Plans

Nach den Ausführungen haben die Anwesenden die Möglichkeit Fragen zu stellen.
 

Frau Rosendahl:
Wurde nach weiteren Angeboten für Handel gesucht?
Herr Maronde:
Nachdem Netto sich zurückgezogen hat haben sich keine weiteren Investoren für den Standort interessiert. Fläche bietet sich als attraktiver Wohnstandort an.
Herr Penzlin:
Wenn Bebauungsplan beschlossen wird müssen viele Bäume weichen und das wollen die Brinckmansdorfer nicht.
Herr Maronde:
- Regelungen ergeben sich aus dem Waldgesetz der Forstbehörde
- Forstbehörde ist Landesbehörde, Stadtforstamt verwaltet die Flächen
Herr Scheube:
- wurde der Versuch gemacht ob § 34 möglich ist?
Herr Schulze:
- es wurde nach einfachen Wegen gesucht
- B-Plan ist nötig

Herr Maronde erläutert den weiteren Verfahrensweg:
- Aufstellungsbeschluss
- Entwurf des B-Plans

- Vorstellung im Ortsbeirat
- Beschluss zur Auslegung
- Entwurf zum Beschluss
 
 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

 

1.              Für das Gebiet entlang des Hüerbaaswegs in Brinckmansdorf soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

Das Gebiet wird begrenzt

 

im Norden:              durch die Tessiner Straße,

im Osten:              durch die östlichen Flurstücksgrenzen der östlich des Hüerbaaswegs in 1. Reihe gelegenen Grundstücke,

im Süden:              durch die Straße Utkiek,

im Westen:              durch den Wald „Cramons Tannen“.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

2.              Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:

 

§              Die Neuordnung und städtebauliche Aufwertung der ca. 1,8 ha großen Fläche insbesondere im Hinblick auf das Gelände der ehemaligen „Kaufhalle“ am Hüerbaasweg, die seit vielen Jahren ihre ursprüngliche Funktion verloren hat.

 

§              Die Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung von Flächen, die in den letzten Jahren durch Funktionsverlust gekennzeichnet waren, für den Wohnungsbau in offener Bauweise in den Hausformen Einzel- oder Doppelhaus, die die nähere Umgebung bereits prägen.

 

§              Die städtebaulich klare Definition der Waldgrenze westlich und südlich des Hüerbaaswegs einschließlich einer Waldumwandlung auf Flächen mit teils überalterten, das Wohnen gefährdenden Bäumen mit paralleler Ersatzaufforstung der zu fällenden Bäume.

 

3.              Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB mit einer zulässigen Grundfläche von weniger als 20.000 m² handeln wird, ist kein Grünordnungsplan zu erarbeiten und aufgrund des geringen Flächenumfangs keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen.

 

4.              Es wird ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erarbeitet werden und eine Waldumwandlung gemäß Landeswaldgesetz (LWaldG MV) einschließlich Ersatzaufforstung durchzuführen sein.

 

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

/

 

Angenommen

ja

Enthaltungen:

4

 

Abgelehnt