11.05.2011 - 6 Bericht der Senatorin für Jugend und Soziales, ...

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Wortprotokoll

Frau Dr. Melzer berichtet über die Regionalkonferenz der Bildungslandschaften für Schmarl, Warnemünde und Groß Klein, die in Schmarl stattgefunden hat. Das Thema "Ganztagsschule" soll nächstes Jahr weiterführend intensiv behandelt werden.

 

Das Bildungs- und Teilhabepaket wurde verabschiedet. Das Jugend- und Sozialamt sowie das Hanse-Job-Center arbeiten intensiv an der Umsetzung. Abstimmungsgespräche mit den Ländern und dem Städtetag sind aber noch im weiterem Einführungsverfahren dringend erforderlich.

 

Weitere Themen waren die in Aussicht gestellten 18 Schulsozialarbeiter, der Essengeldzuschuss, der Kinderwarnowpass , der Bewilligungszeitraum der Antragstellung und Personalfragen.

 

Die Verwaltung arbeitet zur weiteren Umsetzung des Bildungsteilhabepaketes intensiv an einer Lösung, auch mit dem Ziel, Formulare und Antragswege so einfach wie möglich zu gestalten. Die Schwierigkeit besteht in der rückwirkenden Beschlusskraft des Bildungs- und Teilhabepaketes und das noch keine Gelder vom Bund gezahlt wurden.

 

An dieser und der nachfolgenden Diskussion beteiligten sich alle Ausschussmitglieder.

 

Ein weiteres Thema war die Kooperationsvereinbarung des Innerstädtischen Gymnasiums mit der Grund- und Regionalen Schule Papendorf und der Umgang mit den Kapazitätsgrenzen.

 

Das Amt für Schule und Sport hat die Aufgabe der Abdeckung der örtlichen Zuständigkeit und der Regelung der Kapazitätsgrenze. Diese Aufgaben sind schulgesetzeskonform erfüllt.

 

Zuweisungen und Umlenkungen von Schülern, bei Überschreitung der Kapazitätsgrenze entscheidet gemäß Schulgesetz M-V das Staatliche Schulamt.

 

Weiterhin wird in § 46 Schulgesetz M-V angeführt, dass die Entfernung zwischen Wohnort und Schule die örtliche Zuständigkeit maßgebend sind für die Entscheidung zur Aufnahme an der Schule im Rahmen festgelegter Kapazitätsgrenzen.

 

Die Hansestadt Rostock muß als Schulträger zunächst Anträge für die Schulen im Einzugsbereich von Rostocker Schülern prüfen, dies ist der Rechtsanspruch der erfüllt werden muß. Wenn dann noch Kapazitäten sind, können weitere Schüler bis zur Kapazitätsgrenze aufgenommen werden.

 

Ein Auszug des Schulgesetztes M-V wird dem Protokoll als Anlage beigefügt. (§§ 46 und 46)

 

Zu diesem Thema wird es eine Beratung mit dem Bildungsministerium und dem Staatlichen Schulamt am Innerstädtischen Gymnasium geben. Die Einhaltung der Gesetzlichkeiten wird geprüft und die Eingrenzung der Entscheidungsrahmen für "selbständige Schulen" besprochen.

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