03.05.2011 - 5.4 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.16.W.43 Nienhage...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Anhand des B-Plan-Entwurfes erläutert Herr Müller das beschleunigte Verfahren Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des B-Planes Nienhagen. Die ursprünglichen Festsetzungen im nördlichen und südwestlichen Bereich wurden nicht umgesetzt. Die ausgewiesene Gemeinbedarfsfläche wird als Wohnnutzung festgesetzt. Die Landwirtschaftsfläche (ca. 2 ha), die zurzeit noch verpachtet/vermietet wird, wird als eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen. Damit wird ein städtebaulicher Missstand beseitigt. Zulässig wäre dann nichtstörendes Gewerbe, damit das bestehende Wohngebiet nicht beeinträchtigt wird. Das Wohnen in diesem Bereich wäre nur für den Gewerbetreibenden möglich (Erdgeschoss Gewerbe, Obergeschoss Wohnen). Sonstiges Wohnen -  wie vom OBR mit einem Mischgebiet gewünscht -  steht im Widerspruch zur geplanten gewerblichen Entwicklung in diesem Raum, einschließlich erforderlicher Infrastrukturmaßnahmen (u. a. Ortsumgehung).

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2011/BV/2042:

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt