29.03.2011 - 5.1 Änderung des Gesellschaftsvertrages der RVV Ros...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

 

Herr Prof. Dr. Neßelmann bringt seinen Änderungsantrag Nr. 2011/BV/1907-01 (ÄA) ein.

Es folgt eine Diskussion zu steuerrechtlichen Fragen und zur Zuständigkeit des Amtes für
Management und Controlling.

Herr Methling verwehrt sich gegen die Äußerung von Frau Dr. Bachmann, wonach die Vorlage eine Bankrotterklärung der Zuständigen in der Verwaltung sei. Herr Methling stellt klar, dass die
Beschlussvorlage einen Gestaltungsspielraum für die Hansestadt Rostock in der Steuerung ihrer Unternehmen darstellt.

Auf Antrag von Herrn Albrecht erfolgt die Aufnahme des wesentlichen Inhalts des
Redebeitrages von Herrn Methling wie folgt in diese Niederschrift:

“Erst noch ein Wort zum steuerrechtlichen Problem, ich weiß, dass das etwas kompliziert ist,
deswegen noch einmal einige Worte dazu. Eine Leistung, die die RVV zum Beispiel für das Volkstheater erbringt, ist als Liebhaberei gegenwärtig eingestuft und wäre zu versteuern. Das heißt, die RVV hat auf die Leistungen, die sie hier erbringt, zusätzliche Körperschaftssteuer zu zahlen. -Das ist der einfache sachliche Hintergrund und ein Steuerberater könnte Ihnen das gründlicher und ausführlicher erläutern.- So jedenfalls müsste das Finanzamt reagieren. Es ist nicht durch den Unternehmenszweck gedeckt, damit sind die Aufwendungen, die die RVV in diesem Zusammenhang hat, zu versteuern. Das wollen wir vermeiden. Das Zweite, das Sie gesagt haben, ist der Tatbestand der Ausschüttung des Gewinnes. Das ist hier mehr als deutlich, die RVV kann beauftragt werden und bekommt diesen Betrag von uns erstattet oder die RVV zahlt diese Leistungen aus dem in der RVV angesammelten Gewinn. Dann ist er nämlich steuerfrei, vorausgesetzt, dass der Gesellschaftervertrag verändert ist. Die RVV kann dieses Geld verwenden in der RVV ohne, dass auf diesen Betrag Steuern gezahlt werden. Wenn die RVV an die Hansestadt Rostock Geld auszahlt, ist dieses Geld vorher zu versteuern. Wir kriegen also von der RVV ein um diese Steuer vermindertes Ergebnis in den Haushalt der Hansestadt Rostock und würden dann mit diesem reduzierten Ergebnis die RVV beauftragen. Und das ist eigentlich Unsinn.“

 

 

Reduzieren


Beschlussempfehlung:

 

Die Bürgerschaft stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der RVV  Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH zur Erweiterung des Unternehmensgegenstandes zu.

 

Der Gesellschaftsvertrag wird wie folgt im § 2 Abs. 1 um diesen Satz ergänzt:

 

Der Gesellschaft obliegt weiterhin die Beratung der Hansestadt Rostock sowie von Unternehmen der Hansestadt Rostock unter Einsatz von strategischen Controlling- und Managementinstrumenten zum Zweck der Koordination städtischer unternehmerischer Aktivitäten sowie zur Optimierung der Ressourcennutzung zum Wohle der Hansestadt Rostock.

 

 

 

Reduzieren

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

2

 

Empfohlen

x

Enthaltungen:

1

 

Nicht empfohlen

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage