01.03.2011 - 9.1 Platzbedarf 2011 in Kindertageseinrichtungen un...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung erläutert die Vorlage. Auf Nachfragen von Mitgliedern informiert sie, dass eine neue Kita-Bedarfsplanung mit einer Laufzeit bis 2016 geplant sei. Bzgl. der Kita-Auswahl informiert die Verwaltung,  dass Eltern ein Wunsch- und Wahlrecht haben und die Stadt keinen Träger zwingen könne, Plätze ausschließlich an Rostocker Kinder zu vergeben. Auf Nachfragen bzgl. der Tagesmütter informiert die Verwaltung, dass es derzeit ca. 150 Tagesmütter in der HRO gibt, die ca. 500 Kinder betreuen. Tagesmütter müssen jährlich 20 bis 25 Stunden Weiterbildung nachweisen. Dieses wird durch die zuständigen Fachberater abgeprüft. Es gebe keine Möglichkeit einer Ablehnung bei Tagesmüttern. Diese müssen zugelassen werden.  Um auch die Seriosität zu prüfen, werden regelmäßige, oft ungeplante Hausbesuche durchgeführt. Voraussetzung bei Tagesmüttern ist auch die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses. Eine erzieherische Ausbildung ist für die Tätigkeit als Tagesmutter nicht notwendig.

Die Vorsitzende lässt die Vorlage abstimmen.  

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Beschluss:

1.              Zur Verwirklichung des Rechtsanspruchs von Kindern auf einen Kindergartenplatz vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt nach § 24 SGB VIII und § 3 KiföG M-V werden 2011 in der Hansestadt Rostock 5730 Plätze in Kindertageseinrichtungen vorgehalten.

 

2.              Zur Sicherung einer bedarfsgerechten Versorgung nach § 24 SGB VIII und §§ 3 und 5 KiföG M-V für Kinder unter 3 Jahren sowie für Kinder im Grundschulalter werden für das Jahr 2011 2730 Krippenplätze und 4315 Hortplätze vorgehalten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

15

Dagegen

-

Enthaltungen

-

 

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Anlagen zur Vorlage