23.02.2011 - 4.1 Vorsitzende der Fraktionen Rostocker Bund/Graue...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Der Vorschlag sollte auf Anraten der Verwaltung präzisiert werden, da Asylbewerber auch Leistungsempfänger nach SGB XII werden können (nach 48 Monaten) und aus diesem Grunde Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wie z.B. eine warme Mittagsmahlzeit erhalten können.

Der Personenkreis der Leistungsempfängner nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (bis 48 Monate) ist davon ausgeschlossen.

 

Daher fasst der Ausschuss mehrheitlich folgenden Änderungsantrag:

"Der berechtigte Personenkreis zum Erhalt des Warnowpasses wird ab 01.04.2011 um die Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erweitert.

Schulkinder von Warnowpassinhabern, die Leistungen nach dem Asylbewerber-leistungsgesetz erhalten, sind zum Erhalt des Kinderwarnowpasses berechtigt, wenn sie nicht gemäß § 21 Abs. 6 Kindertagesförderungsgesetz M-V Anspruch auf Übernahme des Elternbeitrages einschließlich Verpflegungskosten haben."

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

5

Dagegen

0

Enthaltungen

3