25.01.2011 - 11 Prioritätenliste für die Leistungsangebote der ...

Beschluss:
zurückgezogen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück (s. TOP 2).

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die durch die Verwaltung erarbeiteten und durch den Unterausschuss Jugendhilfeplanung präzisierten Kriterien, nach denen die Leistungsangebote der Kinder- und Jugendarbeit gem. §§ 11 bis 16 SGB VIII bewertet werden können. Diese beinhalten folgende Dimensionen: 1. Wünschbarkeit, 2. Wirtschaft-lichkeit, 3. Wirksamkeit, 4. Wirklichkeit, mit den entsprechenden Kriterien (laut Anlage). Die Bewertung in den Kriterien wird nach Punkten 0 - 3, ggf. einen Zusatzpunkt, vorgenommen. Die Gesamtpunktzahl für die Prioritäten 2011 wird auf eine Obergrenze von 66 Punkten festgelegt. Für die einzelnen Kategorien wird folgende Bewertung beschlossen:

 

Priorität 1 = 66 bis 46 Punkte  Förderung dringend notwendig

 

Priorität 2 = 45 bis 30 Punkte  Förderung notwendig und bereits in Abhängigkeit vorhandener  

                                                 Fördermittel

 

Priorität 3 = 29 bis 17 Punkte  Förderung in Abhängigkeit vorhandener Fördermittel

 

Priorität 4 = unter 17 Punkte    nicht förderfähig.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage