25.01.2011 - 11 Prioritätenliste für die Leistungsangebote der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 25.01.2011
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beschluss:
- zurückgezogen
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die durch die Verwaltung erarbeiteten und durch den Unterausschuss Jugendhilfeplanung präzisierten Kriterien, nach denen die Leistungsangebote der Kinder- und Jugendarbeit gem. §§ 11 bis 16 SGB VIII bewertet werden können. Diese beinhalten folgende Dimensionen: 1. Wünschbarkeit, 2. Wirtschaft-lichkeit, 3. Wirksamkeit, 4. Wirklichkeit, mit den entsprechenden Kriterien (laut Anlage). Die Bewertung in den Kriterien wird nach Punkten 0 - 3, ggf. einen Zusatzpunkt, vorgenommen. Die Gesamtpunktzahl für die Prioritäten 2011 wird auf eine Obergrenze von 66 Punkten festgelegt. Für die einzelnen Kategorien wird folgende Bewertung beschlossen:
Priorität 1 = 66 bis 46 Punkte Förderung dringend notwendig
Priorität 2 = 45 bis 30 Punkte Förderung notwendig und bereits in Abhängigkeit vorhandener
Fördermittel
Priorität 3 = 29 bis 17 Punkte Förderung in Abhängigkeit vorhandener Fördermittel
Priorität 4 = unter 17 Punkte nicht förderfähig.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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19,5 kB
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