19.01.2011 - 5.3 Beschluss über den Entwurf und die Auslegung de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Dr. Tasler (CDU) verlässt wegen Befangenheit die Ausschusssitzung.

 

Anhand des B-Planes erläutert Herr Maronde vom Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Wirtschaft die Beschlussvorlage. Mit diesem B-Plan soll Baurecht für Wohngebäude auf großzügigen Wohngrundstücken (700 m²) entstehen. Die Erschließung erfolgt von der Diedrichshäger Straße, wobei hier ein Kreisverkehr errichtet werden soll. Das Gebiet wird über eine Ringstraße erschlossen und durch eine zentrale Grünzone gegliedert, die der Entwässerung dient. Im nördlichen Bereich wird eine mit Wochenendhäusern und Wohngebäuden bebauter Bereich überplant, um auch dort verbindliches Baurecht für eine Wohnnutzung zu schaffen.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 01.W.166 für das Wohngebiet „Am Golfplatz", begrenzt

 

·              im Norden:               überwiegend durch die Grundstücke der 1. und 2. Bebauungsreihe                                                         des Stolteraer Wegs,

·              im Osten:                            durch die Grundstücke Doberaner Landstraße 2 - 7, einschließlich                                                         Diedrichshäger Bach sowie der Doberaner Landstraße im Knoten                                                                      bereich mit Kantenweg und Sonnenblumenweg,

·              im Süden:                            durch eine gedachte Linie parallel zum westlichen Stolteraer Weg                                                         in Höhe südlicher Grenzen der Wohngrundstücke im Sonnenblu-                                                                      menweg,

·              im Westen:                            durch den Bebauungsplan Nr. 01.GOLF.145 „Golfplatz                                                                                     Diedrichshagen/ Elmenhorst" sowie den Deichweg.

 

(Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs: 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis Vorlage 2010/BV/1513:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

8

Dagegen

0

Enthaltungen

1