11.01.2011 - 6.1 1. Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für ...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Westphal:

-          verweist auf die Problematik der Verkäufe von Wohnungen auch aus dem Erfahrungen im Stadtteil begründet

-          alle vier Ortsbeiräte haben sich mit ihrem erneuten Schreiben an den Oberbürgermeister für die notwendige Einstellung von Haushaltmitteln für die SBZ positioniert

-          Mittel im Haushalt 2011 und 2012 sind Voraussetzung, um die Eigenanteile der Stadt

      auszuweisen, um die entsprechenden Fördermittel bei Land und beim Bund zu  

      erhalten

-          durch den Finanzsenator wurde diesbezüglich auf den Wirtschaftsplan des KOE

      verwiesen; beim KOE konnten hierzu aber auch keine Aussagen getroffen werden

-     zum Schreiben der vier OBR liegt bisher keine Antwort des Oberbürgermeisters vor

-     es besteht offensichtlich eine Differenz zwischen dem Bürgerschaftsbeschluss zu  

      den SBZ und der Beschlussvorlage zum Haushalt

 

Herr Menzel: 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der Ortsbeirat aus folgenden Gründen den Haushalt ablehnen sollte:

 

  1. der Haushalt ist nicht ausgeglichen
  2. die notwendigen Mittel für die Eigenanteile der Hansestadt Rostock zur weiteren Planung und für den Bau der SBZ Dierkow und Toitenwinkel sind nicht ausgewiesen

Und bittet den Ortsbeirat um Abstimmung:

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Beschlussvorschlag:

 

1.   Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2011 mit Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage 1).

2.   Das vorliegende Investitionsprogramm für die Jahre 2010 bis 2014 wird als Richtlinie für die Investitionsplanung zur Kenntnis genommen. Die Richtlinie hat folgenden Wortlauf (siehe Anlage 2).

3.   Die Finanzplanung für die Jahre 2010 bis 2014 wird zur Kenntnis genommen. Die Finanzplanung hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage 2).

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

 

Abgelehnt

x

 

 

Dafür

0

Dagegen

7

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage