18.01.2011 - 6.2 Haushaltssicherungskonzept 2011 bis 2018

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Das Haushaltssicherungskonzept ist eine rechtsaufsichtliche Entscheidung zur Haushaltssatzung 2010 und dem Haushaltssicherungskonzept 2010 bis 2018 vom 28.10.2010

Der dauerhafte strukturelle Ausgleich wird vom Innenministerium vorgegeben, dieser beträgt 10 Mill. € jährlich an Einsparungen, diese muss konsequent eingehalten werden

Die Umsetzung der Anordnung wurde mit einer sofortigen Haushaltssperre im Einvernehmen mit der Bürgerschaft eingelöst. Die Grundlage dazu beruft sich aus der Anordnung der sofortigen Vollziehung, die weiterführende bzw. neue Maßnahmen für realisierbare Ziele darstellen.

Dieses sind:

1. Sachkosten                                                          6 Positionen

2. Personal- und Sachkosten                              6 Positionen

3. Einnahmeverbesserungen                              7 Positionen

4. Prüfaufträge                                          17 Positionen

Neu ist die Darstellung des absoluten Zielbetrages

Ausgangspunkt des Haushaltssicherungskonzeptes ist das prognostiziertes Volumen 2010 in Höhe von 10,2 Mill. € und damit einreduzierter Altfehlbetrag auf 192,7 Mill. €

Das Konsolidierungsziel  beträgt    vor 2018 < 204 369,4 T€
                                                              nach 2018 < 100,161,6 T€

Reduzierung der Schulden  auf rund 92 530 T€  im Jahre 2018

Der vollständige Haushaltsausgleich soll spätestens im Jahre 2028 erreicht werden, dieses ist mit 10 Mill. € pro Jahr erreichbar. Oberstes Ziel ist die Altschulden abzubauen, damit die Stadt wieder investieren kann ( hier ist das Innenministerium federführend )

 

Vorschläge an Alternativen zum Sparen werden als Informationsvorlagen demnächst an die Bürgerschaft vorgelegt. Unter anderem geht es z. B. hierbei auch um Verkäufe von SBZ oder der weiteren Reduzierung von Ortsämtern

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

 

Abgelehnt

x

 

 

Dafür

1

Dagegen

4

Enthaltungen

4

 

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Anlagen zur Vorlage