08.12.2010 - 5 Diskussion zur Nutzung der Vorgärten in der KTV

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Wortprotokoll

Zu diesem Top berichtet Frau Haas vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft.

Sie erklärt anhand der Arbeiten im Thünenviertel die Vorgehensweise der Verwaltung.

Der erste Schritt ist die Bestandsaufnahme. Dabei werden wesentliche Merkmale aufgenommen wie z. B. Versiegelungsgrade, Mülltonnenstandorte, geschlossene Blockrandbebauung,Zufahrten. Es erfolgt dann die Auswertung der Charakteristika. Anschließend kann eine entsprechende Vorgartensatzung erstellt werden.

Dies wäre auch für die KTV möglich, wobei z.Z.durch die Existenz der Erhaltungssatzung die Stadt einen gewissen Einfluss auf die Gestaltung der Vorgärten nehmen kann.

In der KTV gibt es öffentliche und private Vorgärten. Eine Vorgartensatzung würde sowohl für städtische als auch für private Vorgärten gelten.

Herr Siems betont, dass eine Satzung für den Stadtteil für wichtig hält,weil die Vorgärten prägend für die KTV sind und die grünen Vorgärten unbedingt erhalten werden sollten.

 

Der OBR fasst folgenden Beschluss:

Der OBR fordert eine Bestandsaufnahme der Vorgärten in der KTV zur Vorbereitung einer Vorgartensatzung durch das Amt für Stadtentwicklung,Stadtplanung und Wirtschaft  bis Ende Juni 2011..

Abstimmung : Dafür 9 / Dagegen 0 / Enthaltung 0

Frau Möller verliest den Antrag auf Anmietung/Nutzung eines Grundstückes in der Fritz-Reuter-Straße 1a.
Die Größe der beantragten Fläche beträgt 45,00 m. Das Grundstück  soll als Vorgarten

genutzt werden. Die Antragsteller haben das Vorgartengrundstück ohne vorherige Zustimmung durch die HRO umgestaltet. Der Vorgartenbereich wurde komplett befestigt und eingefriedet und wird seit der Umgestaltung  als Abstellfläche für Fahrräder/Mülltonnen genutzt. Die Antragsteller wollen kurzfristig einen Kaufantrag stellen.
Der OBR beschliesst:  Der Kaufantrag wird abgelehnt.
Begründung für die Ablehnung des Antrages
Der OBR stimmt dem Kaufantrag nicht zu da die Bebauung im jetzigen Zustand nicht genehmigungsfähig war.

Abstimmung:  Dafür   2   /    Dagegen    4  /  Enthaltung   3 

 

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