23.11.2010 - 10.1 Umsetzung der KiföG-Novelle (3. ÄndG KiföG M-V)
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 23.11.2010
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau
Friederich beantragt um 18:50 Uhr eine 10-minütige Pause. Diese wird
mehrheitlich befürwortet. Um 19:00 Uhr wird mit der Sitzung fortgefahren.
Es
erfolgt eine Einführung durch die Verwaltung. Frau Friederich gibt zu
bedenken, dass das im letzten Absatz
unter Sachverhalt beschriebene Verfahren des Dortmunder Entwicklungsscreenings
für den Kindergarten (DESK 3-6) keinen Träger verpflichten solle, dieses
Material zu erwerben.
Die
Mitglieder befürworten einstimmig die Dringlichkeitsvorlage.
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die Landeszuweisung für die gezielte
individuelle Förderung gem. § 18 Abs. 4 KiföG M-V für das Kalenderjahr 2010 pro
Kindergartenkind, mit Anspruch auf Übernahme/ teilweise Übernahme des
Elternbeitrages gem. § 21 Abs. 6 KiföG, an die Träger von
Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen weitergeleitet werden. Der
Stichtag für die Bemessung der weiterzuleitenden Mittel soll die Belegung am
01.10.2010 sein.