23.11.2010 - 10.1 Umsetzung der KiföG-Novelle (3. ÄndG KiföG M-V)

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Friederich beantragt um 18:50 Uhr eine 10-minütige Pause. Diese wird mehrheitlich befürwortet. Um 19:00 Uhr wird mit der Sitzung fortgefahren.

 

Es erfolgt eine Einführung durch die Verwaltung. Frau Friederich gibt zu bedenken,  dass das im letzten Absatz unter Sachverhalt beschriebene Verfahren des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6) keinen Träger verpflichten solle, dieses Material zu erwerben.

 

Die Mitglieder befürworten einstimmig die Dringlichkeitsvorlage.

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Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die Landeszuweisung für die gezielte individuelle Förderung gem. § 18 Abs. 4 KiföG M-V für das Kalenderjahr 2010 pro Kindergartenkind, mit Anspruch auf Übernahme/ teilweise Übernahme des Elternbeitrages gem. § 21 Abs. 6 KiföG, an die Träger von Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen weitergeleitet werden. Der Stichtag für die Bemessung der weiterzuleitenden Mittel soll die Belegung am 01.10.2010 sein.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

15

Dagegen

 

Enthaltungen