23.11.2010 - 8.2.1 Reinhard Knisch, Mitglied des Jugendhilfeaussch...

Beschluss:
zurückgezogen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung erläutert ausführlich den Sachstand. Grundlage einer Förderung ist der jeweilige Finanzierungsplan. In dem Finanzierungsplan vom JAZ e. V. sind Mittel enthalten, die für die Werterhaltung in 2010 eingeplant sind. Die Verwaltung spricht sich nur für notwendige Werterhaltungen im gegenwärtigen Gebäude aus, da eine Beschlusslage für grundsätzliche bauliche Veränderungen am Standort vorliegt. Herr Knisch fragt, ob das JAZ Bescheid in der vom JHA beschlossenen Höhe bekommen hat? Die Verwaltung verweist auf den bereits vorliegenden Beschluss zur Höhe der Förderung des JAZ e. V. für 2010.

 

Daraufhin zieht Herr Knisch seinen Änderungsantrag zurück.  

 

 

 

Durch die Zustimmung der BV 2010/BV/1439 sowie die Ablehnung des Antrages 2010/AN/1604 ist dem Widerspruch des Oberbürgermeisters vom 27.09.2010 stattgegeben.

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Beschluss:

 

Der Zuschuss der HRO wird um 10.000 € gekürzt, um den Betrag für ein anderes notwendiges Projekt einsetzen zu können.