26.10.2010 - 5.1 Zukünftige Verwaltungszuständigkeit für die Imm...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 26.10.2010
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Management und Controlling
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
- durch
den Finanzausschuss vertagt bis zu seiner Sitzung am 18.11.
- Schul-
und Sportausschuss tagt am 27.10. dazu
Auf Bitten von Herrn
Giesen, Frau Dr. Bachmann, Herrn Prof. Dr. Neßelmann und Herrn Dr. Seidel sagt
Herr Methling die Nachreichung einer Darstellung der finanziellen Auswirkungen für
die Folgejahre bis zur Sitzung der Bürgerschaft am 10.11.2010 zu.
Herr Jaeger bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit es sinnvoll bzw.
notwendig ist,
einen „Betriebsausschuss KOE“ zu bilden.
Bezug nehmend auf die Beschlüsse der Bürgerschaft Nr. 1183/05-A und Nr.
2009/AN/0074 zur Übertragung/Überführung der
Schulen und Sportstätten in den Eigenbetrieb KOE kritisiert
Herr Albrecht, dass das geforderte Konzept mit den Ergebnissen der einzelnen
Prüfaufträge immer noch nicht vorliegt und auch keine abgestimmte
Verwaltungsmeinung zur Angelegenheit herrscht.
Er stellt daraufhin den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung
der Beschlussvorlage Nr. 2010/BV/1205.
Es folgt eine Gegenrede durch Herrn Methling.
Abstimmungsergebnis: Abgelehnt [Ja:3,Nein:8,Enth.:0]
Beschlussvorschlag:
1. Die
Immobilien werden zum 01.01.2011 an den KOE übertragen. Der Vermögenswert bemisst sich bei Immobilien im hoheitlichen
Verwaltungsbereich grundsätzlich an den ermittelten Werten nach doppischen
Bewertungsregelungen zum 01. Januar 2011. Die entsprechenden Sonderposten für
die zu übertragenden Objekte werden ebenso zugeordnet. Bei den BgA-Objekten
bemisst sich die Höhe des Übertragungswertes auf den beim Amt für Schule und
Sport erfassten Restbuchwert zum 01. Januar 2011. Sofern bei den BgA-Objekten
keine Anschaffungs- und Herstellungskosten und damit keine Restbuchwerte
vorliegen, sind die nach den doppischen Bewertungsrichtlinien ermittelten Werte anzusetzen.
Der KOE wird die den jeweiligen Immobilien zugeordnete Kreditbelastungen
übernehmen.
2. Dem Eigenbetrieb Kommunale
Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock (KOE) wird die
Bewirtschaftung der in der Anlage 1 - 4
aufgelisteten Immobilien mit Wirkung zum 01. Januar 2011 übertragen.
3. Die
Immobilienzuordnung für den Betrieb gewerblicher Art (BgA)
„Sportstätten“ beschränkt sich auf die handelsrechtliche Bilanz.
Die für den Betrieb des BgA „Sportstätten“ notwendigen Immobilien werden
als Anlagevermögen weiter wie bisher in der Steuerbilanz des BgA geführt. Die
Erträge und Aufwendungen des BgA werden in dessen Ergebnisrechnung ausgewiesen,
die weiterhin vom Amt für Schule und Sport erstellt wird.
4. Die
bislang im Verwaltungshaushalt der Hansestadt Rostock veranschlagten Mittel für
die zu übertragenden Immobilien, beispielsweise für die Bauunterhaltung, die
Betriebsausgaben für Gebäude und Grundstücke sowie die Personalausgaben sind in
den Wirtschaftsplan des KOE aufzunehmen. Die Refinanzierung erfolgt über ein
Nutzungsentgelt für die Schulen und Sportstätten durch die Hansestadt Rostock
an den KOE.
5. Im
Wirtschaftsplan des KOE werden die Investitionsmaßnahmen für die übertragenen
Immobilien geplant. Mit dem Amt für Schule und Sport ist entsprechend der
Schulentwicklungs- und Sportstättenentwicklungsplanung ein Einvernehmen über
die Investitionsmaßnahmen herzustellen.
6. Die
(Personal-) Stellen der Meister und Betriebshandwerker (Elektro, Bautischlerei
und Heizung/ Sanitär) werden aus der bisherigen Abteilung Gebäudeinstandhaltung
(40.4) des Amtes für Schule und Sport mit dem Stellenplan 2011 dem KOE
zugeordnet. Die verbleibenden Stellen der Abteilung werden zukünftig die
Nutzervertretung gegenüber dem KOE sicherstellen.
7. Die
schul- und sportfachlichen Aufgaben verbleiben aus Gründen der Sachnähe beim
Amt für Schule und Sport (z.B. Schulentwicklungs- und
Sportstättenentwicklungsplanung, Belegung und Absicherung des Betriebes von
Schulen, Sporthallen und Sportflächen).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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