26.10.2010 - 5.1 Zukünftige Verwaltungszuständigkeit für die Imm...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

- durch den Finanzausschuss vertagt bis zu seiner Sitzung am 18.11.

- Schul- und Sportausschuss tagt am 27.10. dazu

 

 

Auf Bitten von Herrn Giesen, Frau Dr. Bachmann, Herrn Prof. Dr. Neßelmann und Herrn Dr. Seidel sagt Herr Methling die Nachreichung einer Darstellung der finanziellen Auswirkungen für die Folgejahre bis zur Sitzung der Bürgerschaft am 10.11.2010 zu.

Herr Jaeger bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit es sinnvoll bzw. notwendig ist,
einen „Betriebsausschuss KOE“ zu bilden.

Bezug nehmend auf die Beschlüsse der Bürgerschaft Nr. 1183/05-A und Nr. 2009/AN/0074 zur Übertragung/Überführung der Schulen und Sportstätten in den Eigenbetrieb KOE kritisiert
Herr Albrecht, dass das geforderte Konzept mit den Ergebnissen der einzelnen Prüfaufträge immer noch nicht vorliegt und auch keine abgestimmte Verwaltungsmeinung zur Angelegenheit herrscht.

Er
stellt daraufhin den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung der Beschlussvorlage Nr. 2010/BV/1205.

Es folgt eine Gegenrede durch Herrn Methling.

Abstimmungsergebnis:  Abgelehnt  [Ja:3,Nein:8,Enth.:0]

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Beschlussvorschlag:

 

1.   Die Immobilien werden zum 01.01.2011 an den KOE übertragen. Der Vermögenswert bemisst sich bei Immobilien im hoheitlichen Verwaltungsbereich grundsätzlich an den ermittelten Werten nach doppischen Bewertungsregelungen zum 01. Januar 2011. Die entsprechenden Sonderposten für die zu übertragenden Objekte werden ebenso zugeordnet. Bei den BgA-Objekten bemisst sich die Höhe des Übertragungswertes auf den beim Amt für Schule und Sport erfassten Restbuchwert zum 01. Januar 2011. Sofern bei den BgA-Objekten keine Anschaffungs- und Herstellungskosten und damit keine Restbuchwerte vorliegen, sind die nach den doppischen Bewertungsrichtlinien ermittelten Werte anzusetzen. Der KOE wird die den jeweiligen Immobilien zugeordnete Kreditbelastungen übernehmen.

 

2.   Dem Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock (KOE) wird die Bewirtschaftung der in der Anlage 1 - 4  aufgelisteten Immobilien mit Wirkung zum 01. Januar 2011 übertragen.

 

3.    Die Immobilienzuordnung für den Betrieb gewerblicher Art (BgA) „Sportstätten“ beschränkt sich auf die handelsrechtliche Bilanz. Die für den Betrieb des BgA „Sportstätten“ notwendigen Immobilien werden als Anlagevermögen weiter wie bisher in der Steuerbilanz des BgA geführt. Die Erträge und Aufwendungen des BgA werden in dessen Ergebnisrechnung ausgewiesen, die weiterhin vom Amt für Schule und Sport erstellt wird.

           

4.    Die bislang im Verwaltungshaushalt der Hansestadt Rostock veranschlagten Mittel für die zu übertragenden Immobilien, beispielsweise für die Bauunterhaltung, die Betriebsausgaben für Gebäude und Grundstücke sowie die Personalausgaben sind in den Wirtschaftsplan des KOE aufzunehmen. Die Refinanzierung erfolgt über ein Nutzungsentgelt für die Schulen und Sportstätten durch die Hansestadt Rostock an den KOE.

 

5.    Im Wirtschaftsplan des KOE werden die Investitionsmaßnahmen für die übertragenen Immobilien geplant. Mit dem Amt für Schule und Sport ist entsprechend der Schulentwicklungs- und Sportstättenentwicklungsplanung ein Einvernehmen über die Investitionsmaßnahmen herzustellen.

 

6.    Die (Personal-) Stellen der Meister und Betriebshandwerker (Elektro, Bautischlerei und Heizung/ Sanitär) werden aus der bisherigen Abteilung Gebäudeinstandhaltung (40.4) des Amtes für Schule und Sport mit dem Stellenplan 2011 dem KOE zugeordnet. Die verbleibenden Stellen der Abteilung werden zukünftig die Nutzervertretung gegenüber dem KOE sicherstellen.

 

7.    Die schul- und sportfachlichen Aufgaben verbleiben aus Gründen der Sachnähe beim Amt für Schule und Sport (z.B. Schulentwicklungs- und Sportstättenentwicklungsplanung, Belegung und Absicherung des Betriebes von Schulen, Sporthallen und Sportflächen).

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Empfohlen

    x

Nicht empfohlen

 

 

 

Dafür

    7

Dagegen

    3

Enthaltungen

    1

 

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Anlagen zur Vorlage