23.09.2010 - 5.5 Bebauungsplan Nr. 05.SO.164 ?Handels- und Gewer...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass in die Behandlung des TOP 5.5 der TOP 6.3 mit einbezogen wird.

 

Herr Müller stellt den Standort für das Aufstellungsverfahren kurz vor. Die breite Beteiligung der Anwohner und Betroffenen ist gesichert. Die IHK wird als Träger öffentlicher Belange ebenfalls beteiligt.

In Zusammenhang mit dem Gutachten zur Ansiedlung eines Decathlon-Sportfachmarktes galt es,  die Markt- und Standortverträglichkeit darzustellen. Parallel wird für den Standort Schutow ein Richtung Ziel-Abweichungsverfahren erforderlich, da Sportartikel innenstadtrelevante Sortimente darstellen, die nur an integrierten Standorten angesiedelt werden sollen.

 

Frau Gebert (von Lademann & Partner) stellt die Ergebnisse des Gutachtens an Hand einer PowerPoint-Präsentation vor.

Die Umverteilungsquote liegt bei 4000m² Verkaufsfläche unter 10%.

Schutow wird unter Berücksichtigung städtebaulicher und unternehmerischer Kriterien empfohlen.

 

In der anschließenden Diskussion wurden angesprochen:

- der notwendige und anspruchsvolle Grünausgleich bei Erhalt wertvoller Kleingewässerareale

  und Feuchtbiotope

- Die Absicherung der ermittelten Obergrenze von 4000 m² Verkaufsraumfläche lt. Gutachten

- die baurechtlichen Möglichkeiten am Standort Sievershagen (10 000m² Verkaufsraumfläche

  ohne Sortimentsbeschränkung).

 

(Frau Friesecke verlässt die Ausschusssitzung)

 

 

 

 

 

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Beschluss:

 

1)   Für das Gebiet am westlichen Stadteingang, begrenzt:

 

im Norden:            durch die Kleingartenanlage „An der Mühle" und den Mühlenteich

im Osten:              durch die Messestraße

im Süden:              durch die B 105

im Westen:           durch die Stadtgrenze zur Nachbargemeinde Lambrechtshagen

 

soll der Bebauungsplan Nr. 05.SO.164 für das „Handels- und Gewerbegebiet Schutow" aufgestellt werden.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2)   Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:

 

- Entwicklung eines Standortes für großflächige Fachmärkte, in Verbindung zu den vorhandenen Einzelhandelsstrukturen auf der Grundlage des beschlossenen Einzelhandels-/Zentrenkonzeptes und des Gutachtens zu den städtebaulichen und

 

   raumordnerischen Auswirkungen des großflächigen Ansiedlungsvorhabens für einen DECATHLON-Sportfachmarkt

 

- Schaffung von Angeboten für die Ansiedlung von Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben

 

- funktionale und gestalterische Aufwertung des westlichen Ortseingangs

 

- Sicherung und Entwicklung von Grünstrukturen.

 

3)   Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.

 

4)   Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt werden.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

 

 

Dafür

7

Dagegen

0

Enthaltungen

2