23.09.2010 - 5.5 Bebauungsplan Nr. 05.SO.164 ?Handels- und Gewer...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Datum:
- Do., 23.09.2010
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der
Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass in die Behandlung des TOP 5.5 der
TOP 6.3 mit einbezogen wird.
Herr
Müller stellt den
Standort für das Aufstellungsverfahren kurz vor. Die breite Beteiligung der
Anwohner und Betroffenen ist gesichert. Die IHK wird als Träger öffentlicher
Belange ebenfalls beteiligt.
In
Zusammenhang mit dem Gutachten zur Ansiedlung eines Decathlon-Sportfachmarktes
galt es, die Markt- und
Standortverträglichkeit darzustellen. Parallel wird für den Standort Schutow
ein Richtung Ziel-Abweichungsverfahren erforderlich, da Sportartikel
innenstadtrelevante Sortimente darstellen, die nur an integrierten Standorten
angesiedelt werden sollen.
Frau
Gebert (von
Lademann & Partner) stellt die Ergebnisse des Gutachtens an Hand einer
PowerPoint-Präsentation vor.
Die
Umverteilungsquote liegt bei 4000m² Verkaufsfläche unter 10%.
Schutow
wird unter Berücksichtigung städtebaulicher und unternehmerischer Kriterien
empfohlen.
In der
anschließenden Diskussion wurden angesprochen:
- der
notwendige und anspruchsvolle Grünausgleich bei Erhalt wertvoller
Kleingewässerareale
und Feuchtbiotope
- Die
Absicherung der ermittelten Obergrenze von 4000 m² Verkaufsraumfläche lt.
Gutachten
- die
baurechtlichen Möglichkeiten am Standort Sievershagen (10 000m²
Verkaufsraumfläche
ohne Sortimentsbeschränkung).
(Frau Friesecke verlässt die Ausschusssitzung)
Beschluss:
1) Für das
Gebiet am westlichen Stadteingang, begrenzt:
im
Norden: durch die
Kleingartenanlage „An der Mühle" und den Mühlenteich
im
Osten: durch die Messestraße
im
Süden: durch die B 105
im
Westen: durch die Stadtgrenze
zur Nachbargemeinde Lambrechtshagen
soll
der Bebauungsplan Nr. 05.SO.164 für das „Handels- und Gewerbegebiet
Schutow" aufgestellt werden.
Der
als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2) Der
Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung
folgender Planungsziele schaffen:
- Entwicklung eines Standortes für großflächige
Fachmärkte, in Verbindung zu den vorhandenen Einzelhandelsstrukturen auf der
Grundlage des beschlossenen Einzelhandels-/Zentrenkonzeptes und des Gutachtens
zu den städtebaulichen und
raumordnerischen Auswirkungen des großflächigen Ansiedlungsvorhabens für
einen DECATHLON-Sportfachmarkt
- Schaffung von Angeboten für die Ansiedlung von
Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben
- funktionale und gestalterische Aufwertung des
westlichen Ortseingangs
- Sicherung und Entwicklung von Grünstrukturen.
3) Zur
planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der
Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.
4) Die
frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen einer
öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt werden.