05.10.2010 - 10 Festlegung des Fördergebietes "Rostock - Seebad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Reihenfolge wird jährlich neu nach Prioritätenliste neu festgelegt.

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Beschluss:

Als Fördergebiet „Rostock - Seebad Warnemünde" wird das Gebiet innerhalb der im anliegenden Plan dargestellten Abgrenzung, begrenzt durch das Hotel Neptun, die Dünen, den Alten Strom, die Rostocker Straße, die Kirchnerstraße, die Richard-Wagner-Straße, die Parkstraße (einschließlich dieser Straßen) und den Stephan-Jantzen-Park festgelegt (Anlage).

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

6

Dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage