15.09.2010 - 5.3 Beschluss über die Feststellung des Jahresabsch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Datum:
- Mi., 15.09.2010
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Eigenbetrieb TZR & W
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Fromm vom Eigenbetrieb "Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde"
informiert über den Geschäftsverlauf 2009. Dabei berichtet er über die
Ausrichtung des ersten German Travel Marts, die erreichten Übernachtungszahlen,
die Ausrichtung von 510 Veranstaltungen in alleiniger Verantwortung, die
Sanierung des Parkplatzes Wilhelmshöhe, welcher in die weitere Bewirtschaftung
an das Tief- und Hafenbauamt übergeben wurde.
Nach
der Diskussion über eine detailliertere Form des Jahresabschlusses wird
die
Auffassung vertreten, dass der vorliegende Bericht als nicht ausreichend
anzusehen ist. Es gibt nach Gesetzeslage keinen schwerwiegenden begründbaren
Grund, die Feststellung des Jahresabschlusses zu verweigern. Nur aus diesem
Grund werden die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung der
Betriebsleitung der Bürgerschaft empfohlen. Die Form des Jahresabschlusses wird
als unzureichend diskutiert. Es wird sich darauf geeinigt, dass die Mitglieder
bis zur nächsten Sitzung Fragen zum Jahresabschluss formulieren und diese
werden an Herrn Fromm übergeben. Herr Fromm wird in der Novembersitzung
Stellung dazu nehmen.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
1. Der Jahresabschluss des kommunalen Eigenbetriebes Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde für das Wirtschaftsjahr 2009 wird in der von der Hansa Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften Fassung festgestellt.
2. Die nicht in Anspruch genommenen finanziellen Mittel zur Deckung des Verlustausgleiches in Höhe von 107.158,63 EUR werden an den Haushalt der Hansestadt Rostock zurückgezahlt.
3. Die Entlastung der kommissarischen Tourismusdirektorin des Eigenbetriebes Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde wird beschlossen.