14.09.2010 - 8.10 Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers SBZ Biestow/Südstadt gGmbH für das Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Südstadt/Biestow“ gemäß den §§ 1, 11 bis 14, 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2010 - 31.12.2010, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

13

Dagegen

2

Enthaltungen