23.06.2010 - 4.2 Beschluss über die Aufstellung, den Entwurf und...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Müller vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft erklärt die allgemeine Verfahrensweise des vorhabenbezogenen B-Planes und erläutert das Vorhaben des Investors. Es handelt sich hier um eine bauliche Erweiterung des Unternehmens "Landhotel Rittmeister" durch zusätzliche Bettenkapazitäten sowie Erweiterung des Wellnessbereiches und des Restaurants.

Mit der Zustimmung zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen B-Planes wird die Öffentlichkeit einbezogen, die dann ihre Bedenken und Hinweise zum Vorhaben geben kann. Es liegt ein Schallschutzgutachten vor, das entsprechende Festsetzungen, wie Schallschutzwand und teilweise Einhausung in Form eines Carports, vorschreibt.

Der Ortsbeirat Biestow hat der Beschlussvorlage zugestimmt.

 

Herr Dr. Schmidt (CDU) informiert über ein Schreiben, welches ihm am 22.06.10 zugesandt wurde. Das Schreiben beinhaltet zu dieser Erweiterung juristische Bedenken von nachbarschaftlicher Seite.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Für eine Fläche in der Dorflage Biestow, die begrenzt wird

 

im Nordosten:   durch das Wohngrundstück Biestower Damm Nr. 2

im Nordwesten:            durch Freiflächen eines Reiterhofes

im Südosten:                 durch den Biestower Damm

im Südwesten:  durch den Damerower Weg

 

soll entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB, in Verbindung mit § 12 BauGB der vorhabenbezogene  Bebauungsplan Nr. 09.SO.156 Erweiterung „Landhotel Rittmeister“ aufgestellt werden.

 

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

10

Dagegen

  0

Enthaltungen

  0