16.06.2010 - 10.2 Prof. Dr. Dieter Neßelmann (für die CDU-Fraktion...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

In § 6 Abs. 1 der Sondernutzungssatzung wird die Aufzählung um folgenden Spiegelstrich ergänzt:

“- bei Abfallbehältern, deren Unterbringung nach § 14 Abs. 2 der Abfallsatzung auf Grund der

   baulichen Gegebenheiten nicht auf dem Grundstück des Eigentümers möglich ist, wenn

   die örtlichen Verhältnisse eine Sondernutzung des öffentlichen Straßenraumes zulassen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

3

Dagegen

1

Enthaltungen

1