01.06.2010 - 11 Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sonde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Behrendt, Sachgebietsleiterin im Stadtamt, Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, erläutert neue Inhalte aus der Satzung.

Neu ist, dass die Mühlenstraße voraussichtlich bis nach ihrer Sanierung in zwei Zonen eingeteilt wird. Danach zahlt man für Sondernutzungen in dem Bereich zwischen Kirchenplatz und Dänischer Straße eine höhere Gebühr als im hinteren, weniger attraktiven Bereich bis zur Schillerstraße.
Neu ist auch, dass die Promenade in der Zone 1 aufgelistet wurde und dass Sondernutzungen bis auf Widerruf erteilt werden können.

In den vergangenen Jahren hat sich der Ortsbeirat stark gemacht, dass die Promenade vorrangig zum ungehinderten Flanieren genutzt werden kann.

Frau Behrendt erläutert: Die Aufnahme in die Sondernutzungssatzung  ist eher als eine Art Schutz für die Promenade gedacht. Zone 1 bedeutet auch strengere Auflagen. Zudem werden künftig bei Antragstellung auf Sondernutzung neben der Tourismuszentrale verschiedene städtische Ämter zur Entscheidungsfindung herangezogen.

 

Frau Pentzien weist darauf hin, das die Sondernutzungssatzung nicht ausdrücklich Barrierefreiheit behandelt.

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Rostock (Sondernutzungssatzung) (Anlage).

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

5

Dagegen

0

Enthaltungen

1

 

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Anlagen zur Vorlage