01.06.2010 - 10 Prüfergebnis zum Beschluss Nr. 2009/AN/0538 vom...

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
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Wortprotokoll

Der Senator Matthäus erläutert das Prüfergebnis zur Entwicklung eines städtischen Sanierungsgebietes in Warnemünde.

 

Unter Sanierung versteht man die Sanierung städtebaulicher Missstände wie ungesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, fehlende Sicherheit oder Funktionsmängel durch die Lage des Gebietes.

Ergebnis/Zusammenfassung

Die Substanz- und Funktionsmängel, die der Gesetzgeber als Voraussetzung für die

Festsetzung eines Sanierungsgebietes im § 136 BauGB abschließend dargelegt hat, sind in

Warnemünde nur in Teilbereichen und in unterschiedlicher Ausprägung oder Schwere

vorhanden.

Entwicklung eines städtischen Sanierungsgebietes im Ostseebad Warnemünde

30.04.2010 Substanz- und Funktionsmängel sind unbestritten in hohem Maße im Bereich der

Verkehrsinfrastruktur vorhanden.

Ein weiterer wesentlicher Bereich, der der Wohn- und Arbeitsverhältnisse, d.h. auch der

Zustand der Gebäude und der Grundstücke, ist in Warnemünde in keiner Weise im Sinne

des § 136 BauGB als Mangel einzuschätzen.

Die infrastrukturelle Situation ist nur in Teilbereichen (Sportanlagen, Spielanlagen für

Jugendliche) defizitär, aber nicht grundlegend problematisch. Die vorhandenen

Substanzmängel einiger Grünflächen bzw. von Baumstandorten sind ebenfalls nicht

grundlegend problematisch im Sinne eines Substanz- oder Funktionsmangels.

Für die Behebung der Missstände wäre der Einsatz von Fördermitteln wünschenswert.

Dazu soll ein Fördergebiet durch Beschlussfassung der Bürgerschaft festgelegt, ein

Maßnahmeplan sowie eine Kosten- und Finanzierungsübersicht vorgelegt werden. Die

Verwaltung wird die erforderlichen Unterlagen und weiteren Verfahrensschritte vorbereiten

und mit dem MVBL abstimmen, um zeitnah eine Förderung zu erhalten und nach Möglichkeit

2011 mit den ersten Maßnahmen beginnen zu können.

Das besondere Städtebaurecht ist jedoch nicht notwendig, um die vorhandenen Missstände

zu beseitigen. Die Vorraussetzungen für die Festlegung eines städtebaulichen

Sanierungsgebietes liegen nicht vor.

Durch die intensive  Arbeit  des Senator für Bau- und Umwelt zusammen mit seinen Fachamtsleitern ist es gelungen, Fördermittel zu beantragen. Dieses Geld soll für Straßen und Plätze in Warnemünde (nach Prioritätenliste) verwandt werden.

Herr Kreuzer möchte, dass der Ortsbeirat in die Entwicklung des Prozesses bis zur Entscheidung rechtzeitig mit einbezogen wird.

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Der Ortsbeirat erteilt Zustimmung.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

5

Dagegen

0

Enthaltungen

1