13.04.2010 - 5.1.6 Rainer Albrecht (für die Fraktion der SPD...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1.6
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 13.04.2010
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Methling weist darauf
hin, dass der Änderungsantrag Nr. 07 im Widerspruch zum Änderungsantrag Nr. 03
steht.
Beschlussvorschlag:
In der BV
2009/BV/0683 wird in § 10 der Abs. 3 ersetzt durch:
„Der
Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn er ordnungsgemäß geladen wurde
und
mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Der
Beschlussfähigkeit
steht es nicht entgegen, dass dem Aufsichtsrat weniger
Mitglieder
als die durch Gesetz oder diese Satzung festgelegte Zahl
angehören,
solange unter Beachtung von Satz 1 mindestens drei Mitglieder
anwesend
sind. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden
Mitglieder
sowie gemäß Abs. 5 abgegebenen Stimmen gefasst. Bei
Stimmgleichheit
ist ein Antrag abgelehnt.“