13.04.2010 - 5.1 Umwandlung des Eigenbetriebes "Klinikum Südstad...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

- Klinikausschuss empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage

- durch den Finanzausschuss vertagt

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Herr Methling stellt Herrn Hardt -Rechtsanwalt des Klinikums Südstadt Rostock- vor, der zu Nachfragen der Hauptausschussmitglieder Stellung nimmt.


Frau Dr. Bachmann begründet ihr ablehnendes Votum zur Angelegenheit.

 

Beschlussvorschlag:

 

1.        Der Eigenbetrieb "Klinikum Südstadt Rostock" wird zum Ausgliederungsstichtag 01.01.2010 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt. Die steuerrechtliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit wird beantragt.

 

2.         Die Hansestadt Rostock überträgt das Vermögen des Eigenbetriebes "Klinikum Südstadt Rostock" als Gesamtheit einschließlich des beim Eigenbetrieb bilanzierten Grundvermögens auf die von der Hansestadt Rostock neu zu gründende „Klinikum Südstadt Rostock GmbH" mit Sitz in Rostock und zwar gegen Gewährung des einzigen Geschäftsanteils an dieser Gesellschaft in Höhe von 1 Mio. EUR. Das Stammkapital der „Klinikum Südstadt Rostock GmbH" beträgt 1 Mio. EUR. Soweit das bisherige Stammkapital des Eigenbetriebes die für die „Klinikum Südstadt Rostock GmbH" zu erbringende Einlage auf das Stammkapital (1 Mio. EUR) übersteigt, wird der Mehrbetrag (11,5 Mio. EUR) in die Kapitalrücklage der „Klinikum Südstadt Rostock GmbH" eingestellt.

 

3.         Die Ausgliederung erfolgt unter Anwendung der Vorschriften der §§ 168 ff., § 123 ff. UmwG. Besondere Rechte im Sinne von § 126 Abs. 1 Nr. 7 UmwG  und besondere Vorteile im Sinne von § 126 Abs. 1 Nr. 8 UmwG werden nicht gewährt.

 

4.         Alle bestehenden Arbeitsverhältnisse werden von der „Klinikum Südstadt Rostock GmbH" nach Maßgabe des Personalüberleitungstarifvertrages (Anlage 4) unverändert fortgesetzt.

 

5.         Der Gesellschaftsvertrag der „Klinikum Südstadt Rostock GmbH" wird gemäß Anlage 1 beschlossen.

 

6.         Der Ausgliederungsplan/ die Ausgliederungserklärung wird gemäß Anlage 2 beschlossen.

 

7.         Der Nutzungsüberlassungsvertrag wird gemäß Anlage 5 beschlossen.

 

8.         Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gegenüber dem Innenministerium M-V

            folgende Erklärung abzugeben:

 

           „Die Hansestadt Rostock verpflichtet sich, nach Beendigung des Rechtsetzungsverfahrens der Kommunalverfassungsnovelle in Bezug auf die neu gegründete „Klinikum Südstadt Rostock GmbH" einen rechtskonformen Zustand herzustellen."

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Empfohlen

    x

Nicht empfohlen

 

 

 

Dafür

    6

Dagegen

    4

Enthaltungen

    1

 

 

 

 

Folgende Änderungsanträge liegen zur Angelegenheit vor: